Haus & Garten
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Die Übergangsfrist für Bestandsgebäude endet. Werden keine Rauchwarnmelder angebracht, kann dies im Schadensfall juristische Folgen haben.
Bis zum 31. Dezember müssen in Bestandsgebäuden in Sachsen alle Aufenthaltsräume, in denen geschlafen wird, und die zugehörigen Flure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Darauf weist Sören Schelter, fachlicher Leiter Arbeitssicherheit/Brandschutz bei der Dekra in Chemnitz, hin. Werden entsprechende Rauchwarnmelder nicht angebracht, kann...
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