Familie
10.08.2022
Masernschutz in Kitas und Schulen: Was Sie jetzt beachten müssen
Für den Nachweis gibt es verschiedene Wege. In Sachsen beginnen Gesundheitsämter mit den Kontrollen.
Seit dem 1. August müssen alle Kinder in Kitas und Schulen, aber auch Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind, ihre Immunität gegen Masern nachweisen. Denn nun gilt das Masernschutzgesetz vollumfänglich. Aufgrund der Corona-Situation gab es immer neue Übergangsfristen.
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