Grundsätzlich darf man Autofahrer, die sich einer Geschwindigkeitskontrolle nähern, vor dieser warnen. Aber auf die Mittel kommt es an. Hupe und Lichthupe sind laut Straßenverkehrsordnung tabu, weil sie nur zum Warnen vor Gefahr eingesetzt werden dürfen. Diejenige, bei zu hohem Tempo den Führerschein zu verlieren, gehört nicht dazu.
Grundsätzlich darf man Autofahrer, die sich einer Geschwindigkeitskontrolle nähern, vor dieser warnen. Aber auf die Mittel kommt es an. Hupe und Lichthupe sind laut Straßenverkehrsordnung tabu, weil sie nur zum Warnen vor Gefahr eingesetzt werden dürfen. Diejenige, bei zu hohem Tempo den Führerschein zu verlieren, gehört nicht dazu. Bild: Bernd März
Frage des Tages
Warum darf der Rundfunk vor Radarkontrollen warnen?

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Ich höre jeden Tag zum Frühstück Radio Sachsen. Nach den Nachrichten werden Staumeldungen und Blitzerstandorte gemeldet. Es wird sogar eine Telefonnummer genannt, wo man Standorte der Blitzer melden kann. Was ich nicht verstehe: Warum darf ich, wenn ich mit dem Pkw unterwegs bin und einen Blitzer sehe, nicht die anderen Kraftfahrer warnen? Zumindest mit Hupen. Oder darf ich mich mit einem Schild "Achtung Radarfalle" an den Straßenrand stellen? Warn-Apps auf dem Smartphone oder auf dem Navi zu aktivieren, ist meines Wissens ebenfalls verboten. Aber warum darf das Radio zehntausende Autofahrer warnen? Was ist der Unterschied? (Diese Frage hat Siegfried Heret aus Zwickau gestellt.)

Am Straßenrand stehen, mit einem Schild um den Hals, auf dem "Achtung Radarfalle" steht? Erlaubt! Mit der Hupe andere vor der Geschwindigkeitsmessung warnen? Verboten! Vom Radio vor der Radarfalle gewarnt werden? Erlaubt! Mit einer App dieselbe Radarfalle aufspüren? Verboten! Da kommt tatsächlich niemand mehr mit, weshalb die Redaktion Tim...
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Heike Hubricht
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