Viele haben Probleme mit der Erklärung - beim Telefonforum gibt es Rat.
Nur noch bis Ende Januar haben Eigentümer einer Immobilie Zeit für ihre Grundsteuererklärung. "Privateigentümer scheitern zum Beispiel oft bei den Fragen nach der Wohnfläche und der Kernsanierung", sagt Frank Lange vom Bund der Steuerzahler. Das könne fatal sein, denn falsche Angaben würden unweigerlich zu einer höheren Grundsteuer in der Zukunft führen.
Für die Steuer gilt ein Haus, das grundlegend saniert wurde, als Neubau. Das bedeutet: Wurde ein Haus 1935 erbaut und 1990 kernsaniert, wird es behandelt, als sei es 1990 gebaut. Das wirkt sich auf den Wert aus, da sich die Gesamtnutzungsdauer des Hauses wesentlich verlängert. "Fraglich ist nun, wie eine Kernsanierung bewertet wird", sagt Lange. "Werden nur die Fenster ersetzt oder eine neue Heizung eingebaut, ist das keine Kernsanierung." In der Regel muss dafür der Ausbau umfassend modernisiert oder der Rohbau teilweise oder ganz erneuert worden sein. "Durch eine Kernsanierung erhält das Gebäude fast den Zustand eines neuen", sagt Lange.