Job & Karriere
Arbeitnehmer können sich wehren, müssen aber Fristen beachten.
Für manche Beschäftigte ist es wie ein monatliches Glücksspiel, ob oder wann der Lohn kommt. "Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt und ein Monatsgehalt vereinbart, "muss das Geld am ersten Tag des Folgemonats beim Arbeitnehmer sein", sagt Timm Lau, juristischer Berater der Arbeitskammer des Saarlandes. Die Grundlagen dafür...
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