Oberes Vogtland
Der Messerstecher von Plauen: Opfer spürte Klinge am Hals
Im Herbst 2016 attackiert ein Mann einen Passanten auf offener Straße mit einem Cuttermesser. Er wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Kurz nach Ende der Bewährung sticht der Mann erneut zu. Wird die Justiz auch dieses Mal Milde walten lassen?
Wenn ein Krimineller die gleiche Tat noch einmal begeht, dann spricht man gemeinhin von einem Wiederholungstäter. Wurde er wegen der ersten Tat verurteilt, gilt er als einschlägig vorbestraft. Er muss dann damit rechnen, dass die zweite Tat empfindlich härter bestraft wird als die erste.
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.