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Sachsenforst hält an Plänen für das Triebtal fest

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22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    12.01.2015

    Man kann die Sache auch entspannter angehen lassen:
    Die Behörde ist an bestehende Gesetze und Verordnungen gebunden: Natura2000-Verordnung, BNatschG, sächsNatschG, Bundesartenschutzverordnung und sächsWaldgesetz mit div. VO und Durchführungsbestimmungen. Der Staatsforst darf den erheblichen Eingriff nur "nach guter fachlicher Praxis" und "ohne vermeidbare Störung" - z.B. nasch der Vogelbrutzeit - durchführen.
    Das können die Demonstranten zu Recht einfordern, Betroffene und Träger öffentlicher Belange sogar einklagen. Für eine Änderung der Rechtsgrundlagen genügen aber nicht noch mehr Demonstranten, sondern dafür bedarf es einer gesetzgebenden Mehrheit in den Parlamenten. Wäre da außer der Grünen Liga nicht auch die Gemeinde am Zug ?

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    10.01.2015

    Und das wollen sich die Bürger gefallen lassen - Vollernter im NSG? Es gibt Vorgaben des SMUL wie Privatleute im Nutzforst den Waldumbau SUKZESSIVE durchführen sollen - das muss auch für die Staatsforsten und erst recht in einem NSG gelten !!!
    Verteilt die Fichtenentnahme auf die kommenden zehn Jahre und belasst Solitärbäume für die Femelverjüngung - das wäre praktizierter Naturschutz unter Beibehaltung der wirtschaftlichen Nutzung! Welcjhe überzeugenden Argumente könnten die Staatsforsten gegen diese Schutzauzflage und Ausgleichsforderung gem. sächsNatschG vorbringen? - Muss die Grüne Liga erst wieder beim VG (wie beim Elsterradweg) klagen und gewinnen bis die staatl. "Holzköpfe" zur Einsicht kommen? - Öffentliche Blamage vorprogrammiert, Schaden aber dann schon irreparabel!