Stadt Plauen schließt Kitas und Schulen: Arbeitgeberbescheinigung für Notbetreuung nötig
Ab Montag bis einschließlich 10. Januar sind Schulen und Kindertageseinrichtungen der Stadt Plauen voraussichtlich geschlossen. So sieht es der Entwurf der neuen Corona-Schutzverordnung Sachsen vor, die ab Montag in Kraft treten soll. Mit dem endgültigen Beschluss ist jedoch erst am Freitag zu rechnen. Bis zum Inkrafttreten der Regelungen zur Notbetreuung am Montag bliebe damit nicht ausreichend Zeit, dass Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen die entsprechende Bestätigung der Arbeitgeber erhalten. Daher stellt die Stadt Plauen das entsprechende Formular ab sofort auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Somit können Eltern, die voraussichtlich die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen, bereits jetzt die Bestätigung der Arbeitgeber einholen und in der Einrichtung vorlegen. Dies erleichtert zudem die Planungen für die Umsetzung der Notbetreuung in den Einrichtungen, teilt die Stadtverwaltung mit. Die Notbetreuung wird nur für einen eng begrenzten Personenkreis unter bestimmten Voraussetzungen angeboten. Mehr dazu hier: www.plauen.de/corona. (us)
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