Plauen
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Betroffen sind sowohl öffentliche als auch private Veranstaltungen. Veranstaltungen ab 500 Personen müssen beim Kreis-Gesundheitsamt angezeigt werden, um genehmigt zu werden.
Der Vogtlandkreis wird den Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Umgang mit Großveranstaltungen umsetzen. Um Erkrankungen durch das Coronavirus einzudämmen, erlässt er eine Allgemeinverfügung, wie es in einer Pressemitteilung von Donnerstagabend hieß: Die Durchführung von...
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