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Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung für Lichtensteiner Reifenstecher

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Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei den Geschädigten.


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33 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 2
    1
    KTreppil
    04.11.2020

    ENTschuldigen kann er sich nur selbst, indem er jedem Geschädigten den entstandenen Schaden ersetzt. Bei allem was zu dieser Person berichtet wurde, wird das wohl nicht zu erwarten sein. Genauso wenig, wie zu erwarten war, dass ihm im Wesentlichen eine andere Strafe erwartet, als die ausgesprochene. Was ich persönlich nicht erwartet hätte, ist, dass er die Taten einräumt, auch nicht eine mögliche Schuldunfähigkeit ins Spiel kam. So wurde es wenigstens ein kurzer Prozess und Kosten konnten gespart werden.

  • 18
    1
    Sonnegrit
    03.11.2020

    Na toll
    Jahre lang terrorisiert dieser Kerl uns, und dann so ein Ergebnis.
    Macht mich echt wütend.
    Von wegen wieder gut machen. Woher will er die Gelder nehmen?

  • 14
    1
    gelöschter Nutzer
    03.11.2020

    Wie kann sich Jemand für eine Tat, die er wissentlich begangen hat entschuldigen? Er kann die Geschädigten um Vergebung bitten, "entschuldigen", also von seiner Schuld freisprechen, können ihn aber nur die Geschädigten.