Hohenstein-Ernstthal
08.02.2024
Keine Gebühr für Werbeaufsteller in Hohenstein-Ernstthal
Ortsansässige Gewerbetreibende müssen in Hohenstein-Ernstthal auch 2024 keine Gebühren für die Aufstellung von Tischen und Werbeträgern zahlen.
Ortsansässige Gewerbetreibende müssen in Hohenstein-Ernstthal auch im Jahr 2024 keine Gebühr zahlen, wenn sie Werbeträger, Warenauslagen, Warenständer, Tische und Sitzgelegenheiten oder Imbiss- und Verkaufswagen aufstellen. Bereits seit 2021 verzichtet die Stadt auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren. Zunächst war das als Hilfe für...
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