Hohenstein-Ernstthal
Betroffene sind die Besitzer mit Altverträgen aus DDR-Zeiten. Viele hatten ihre Garagen seinerzeit „auf fremdem Grund und Boden“ errichtet. Nun werden sie Mieter ihre eigenen Gebäude.
Im Vorfeld dieser Ratsentscheidung hatte es Unruhe und Aufregung unter Lichtensteins Garagenbesitzern gegeben, von „Enteignung“ war die Rede. Es ging um die Zukunft von über 1000 Garagen im Stadtgebiet, die Privatleute „auf fremdem Grund und Boden“ errichtet hatten. Zu DDR-Zeiten war das völlig normal, doch nach bundesdeutschem Recht...
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