Zwickau
Zwei Monate nach der mündlichen Verhandlung hat das sächsische Landesarbeitsgericht jetzt seine Begründung vorgelegt. Doch damit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Die entscheidende Frage stellt das sächsische Landesarbeitsgericht in seinem 29 Seiten langen Beschluss gleich mehrfach. Sie lautet: Hätte die Wahl zum VW-Betriebsrat anders ausgehen können, wenn dem Wahlgremium bei der Stimmenauszählung bestimmte Fehler nicht unterlaufen wären? In zwei Fällen lautet die Antwort: möglicherweise Ja. Und...
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