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Landkreis Zwickau: Nicht alle Kinder gegen Masern geimpft

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Im Gesundheitsamt fehlen 467 Bescheinigungen. Vier falsche Atteste eingereicht.

Landkreis.

Trotz der Drohung, das Kind von der Betreuung in Kindertagesstätten auszuschließen, haben Eltern von 467 Mädchen und Jungen den gesetzlich geforderten Nachweis noch nicht erbracht. In vier Fällen wurden falsche Atteste vorgelegt.

Für die 13.431 Mädchen und Jungen, die im Landkreis Zwickau nach Angaben des Schulamtes der Landkreisverwaltung eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten besuchen, liegen die Bescheinigungen, die den Impfschutz gegen Masern bestätigen, noch immer nicht vollständig vor.

Bis zum 31. Juli sollten Eltern nach gesetzlichen Regelungen in den Einrichtungen einen Nachweis über die erfolgte Schutzimpfung gegen die Krankheit vorlegen. Für 467 Kinder wurde die Bescheinigung nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, wie das Gesundheitsamt auf Anfrage von "Freie Presse" mitteilte. Aus der Zahl lässt sich jedoch nicht ableiten, ob das Kind nicht geimpft ist oder der Nachweis bisher nur nicht im Kindergarten vorgelegt wurde. Nachweisbar nicht geimpfte Kinder können von der Betreuung ausgeschlossen werden.

Bisher wurden zudem von den Eltern 33 Atteste über eine Impfunverträglichkeit des Kindes vorgelegt. Nach Angaben des Gesundheitsamtes wurden vier davon nicht anerkannt. Dabei handelt es sich in der Regel um Bescheinigungen, die von Ärzten gegen ein Entgelt ausgestellt wurden, ohne dass das Kind dabei untersucht wurde. Dabei waren es die Eltern, die aus verschiedenen Gründen eine Impfung ihres Nachwuchses ablehnten und nun ein Attest für den Kindergarten benötigten. Im Sommer hatte eine Mutter deswegen in Zwickau vor Gericht gestanden. Sie war mit einer Geldstrafe davongekommen.

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