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Einbrecher im Schnellverfahren verurteilt

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22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    dwt
    02.01.2018

    Das mit der Mindeststrafe ist mir beim durchlesen des Artikels auch gleich in den Sinn gekommen.
    Es war ja eindeutig, auf frischer Tat ertappt.
    Und man fragt sich, was soll der Quatsch mit Bewährungsstrafe eigentlich.?
    Ist das neue Gesetz, mit mindeststrafe von einem Jahr ohne Bewährung nur eine Mogelpackung, oder wie soll man das verstehen? Die Medien hatten es jedenfalls so beschrieben, dass es bei Wohnungseinbrüchen ab ein Jahr hinter Gitter geht...(schon ein Einbruch soll dafür ausreichen, wenn es nachgewiesen werden kann) ohne irgendwelche Bewährungen.
    Hier kann ich die Urteile der Richter nicht nachvollziehen. Die zwei Georgischen leuts haben sicher keinen festen Wohnsitz oder ähnliches, was die Tatsache beschreibt, warum sie sich hier aufhalten.
    Allein dass hätte zum Urteil mit schwedischen Gardinen gereicht. Und man kommt sich auch veräppelt vor, wenn bei dem zweiten die Handschellen trotzdem klicken. Mit solchen Urteilen wird es nicht besser.

  • 11
    0
    612115
    02.01.2018

    Da könnte man als Freie Presse auch mal kritisch hinterfragen, warum hier nur solche geringen Bewährungsstrafen verhängt wurden, während seit kurzem für eine solche Straftat eigentlich eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft gilt, von der auch nicht nach unten abgewichen werden soll (siehe https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/05/2017-05-10-wohnungseinbruch.html). Gibt es in diesem Fall außergewöhnliche Gründe für diese eher symbolischen Strafen oder ignoriert das Gericht geltendes Recht und setzt weiter auf Kuscheljustiz? Einbrüche tragen massiv zur Verunsicherung der Bevölkerung bei, deshalb wären weitere Details zu diesem Urteil höchst interessant.