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Chemnitz: Polizei sucht mutmaßliche Diebin

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Frau wollte offenbar mit gestohlener EC-Karte Geld abheben


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1111 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 1
    0
    gelöschter Nutzer
    15.09.2012

    @Matthias1, zu weiteren Verständnis:
    Sollte dann im Rahmen der Ermittlungen bekannt werden wo der Täter wohnhaft ist, werden von den dort zuständigen Behörden natürlich Ermittlungen aufgenommen, aber niemals ohne Kenntniss oder Einverständnis der am TATORT ermitelnden Behörden.
    Z. Bsp. kommen Durchsuchungsanordnungen aus der StA des "Tatortbereiches". Die wissen anhand der Ermittlungen was gesucht wird bzw. worauf es ankommt.
    Klar soweit?
    Sie wollen gern den sächsischen Polizei den schwarzen Peter bei den NSU-Mordermittlungen zuschieben. Das funktioniert aber auf keinen Fall mit § 8 StPO.

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    15.09.2012

    Zitat aus dem Gesetz:

    § 8 StPO
    (Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes)
    (1)Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohnsitz hat.

    (2)Hat der Angeschuldigte keinen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes, so wird der Gerichtsstand auch durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort und, wenn ein solcher nicht bekannt ist, durch den letzten Wohnsitz bestimmt."

    Gerischtsstand heißt, dasss dort die Verhandlungen geführt werden können.
    In Deutschland gilt das Tatortprinzip, wenn Ihnen das was sagt. Die Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft geführt in deren Zuständigkeitsbereich die Tat ausgeführt wurde. Und das heißt widerum, dass die dortigen Polizeibeamten zu ermitteln haben.
    Beamte anderer Länder können und dürfen nur im Rahmen der erweiteten Zuständigkeit bei der Strafverfolgung in einem anderen Bundesland ermitteln und haben die dortigen Behörden zu informieren.

    Gesetz lesen und verstehen!!! Denken Sie....

  • 1
    2
    gelöschter Nutzer
    15.09.2012

    @Pixelghost: "das ist keine eigenwillige Rechtsauffassung, sondern die örtlichen Zuständigkeiten sind klar geregelt."

    Eben: Und da kommt es keinesfalls auf den Geburtsort an, während der Wohnsitz durchaus eine Rolle spielt. Vielleicht schauen Sie einfach mal in § 8 Abs. 1 StPO? Und dann denken Sie noch einmal darüber nach, wer hier "keine Ahnung" hat. :)

  • 3
    1
    gelöschter Nutzer
    14.09.2012

    @Matthias1, das ist keine eigenwillige Rechtsauffassung, sondern die örtlichen Zuständigkeiten sind klar geregelt.

    Sie haben keine Ahnung und basteln sich alles so zusammen wie es Ihnen gerade passt.
    Der Hinweis, dass die NSU-Mitgleider Thüringer waren, ist Ihrer Klammer im Beitrag vom 13.09 geschuldet - mehr nicht. Das hat nichts mit einer "Geburtsortslogik" meinerseits zu tun. Die gibt es nicht.
    Und Straftaten von auswärtig Geborenen werden in Sachsen genau so verfolgt wie die der "Einheimischen".

    Ich frage mich ernsthaft, wie Sie zu solchen Denkkonstrukten kommen.

  • 1
    2
    gelöschter Nutzer
    14.09.2012

    @ Pixelghost:
    Sie haben aber eine eigenwillige Zuständigkeitsauffassung:
    Für Verbrechen, die im Nachbarland oder von Menschen begangen wurden, die in anderen Bundesländern geboren wurden, ist die sächsische Polizei unzuständig. Nach Ihrer Geburtsortslogik dürfte vermutlich nur die Volkspolizei der DDR aktiv werden. Und jedenfalls bleiben zehnfache Mörder in ihrem sächsischen Versteck in Zwickau unbehelligt. Dass auch hier in Sachsen Überfälle von den dreien stattfanden, ist wohl auch nebensächlich?!

  • 3
    1
    gelöschter Nutzer
    13.09.2012

    @Matthias1, bitte nichts durcheinander bringen!!!
    1. Keiner der NSU-Morde fand in Sachsen statt.
    2. Die "Zwickauer" waren gebürtige Thüringer.

  • 1
    1
    gelöschter Nutzer
    13.09.2012

    @alandy, schon mal eine richterliche Anordnung zur Veröffentlichung des Fotos einer Person - auch wenn sie tatverdächtig ist - erwirkt? Sicher nicht.
    Vorher muss man nämlich nachweisen, dass alle anderen Möglichkeiten, diese Person zu ermitteln, ausgeschöpft sind.

    Ich schalte immer zu den Mauerserien, damit ich weiß wie ich ein Haus bauen kann und sage dann den Handwerkern wie es gemacht werden muss.

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    13.09.2012

    Vermutlich war die Karte gar nicht gestohlen und die Geheimzahl, die die Kleine eingeben WOLLTE, gar nicht falsch. Nur mit diesen Nägeln ist sie einfach an der Tastatur gescheitert. Und dann hat die Polizei prompt reagiert und im September das Bild vom März veröffentlicht. Tja: die Einleitung von Ermittlungen zur Aufklärung scheinbarer Kleinkriminalität in Sachsen dauert mindestens sechs Monate. Wenn es um eine Mordserie geht (wie bei den drei Zwickauern) dann lässt man sich schon einmal mehr als 10 Jahre Zeit.

  • 1
    0
    gelöschter Nutzer
    13.09.2012

    Mein lieber Mann!!! Wie die BEAMTEN melden,liegt jetzt ein Bild vom März vor!?!? Heute ist der 13.9.2012!!! Hut ab! Die Nägel sind eh abgebrochen und die Mütz liegt im Schrank bis zur nächsten Kälteperiode.Da werden aber nun die Zeugen Schlange stehen... oder? Wenns ums Geld geht-SPARKASSE-..........

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    13.09.2012

    Was für Fingernägel! Man kann es auch übertreiben ....

  • 4
    0
    gelöschter Nutzer
    13.09.2012

    Vielleicht sucht die Polizei auch mal in billigen Nagelstudios. Da kennt man diese Frau bestimmt bei den Proll-Plasti's.