Chemnitz
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Die Stadt verweist auf die seit 46 Tagen dauerhaft unter der nötigen Grenze liegende Inzidenz. Teilweise ist Negativ-Testung nötig, Kundenkontakte sind zu dokumentieren.
Die Stadt Chemnitz hat eine neue Allgemeinverfügung zur Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats erlassen (Bekanntmachung vom 6. März). Damit erlaubt die Stadt, dass die bisher geschlossenen Läden des Groß- und Einzelhandels sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen ab sofort wieder geöffnet werden dürfen.
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