Chemnitz
07.03.2021
Corona-Regeln: Diese Lockerungen gelten nun in Chemnitz
Die Stadt verweist auf die seit 46 Tagen dauerhaft unter der nötigen Grenze liegende Inzidenz. Teilweise ist Negativ-Testung nötig, Kundenkontakte sind zu dokumentieren.
Die Stadt Chemnitz hat eine neue Allgemeinverfügung zur Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats erlassen (Bekanntmachung vom 6. März). Damit erlaubt die Stadt, dass die bisher geschlossenen Läden des Groß- und Einzelhandels sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen ab sofort wieder geöffnet werden dürfen.
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Statt Daumen nach unten wäre doch eine Antworf hilfreich - wenn sie es besser wissen.
Die Formulierung dieser Allgemeinverfügung ist die Krönung und zeigt die deutsche Denkweise. Es fehlt aber ein entsprechend notwendiger Formularsatz.
Man muss mal versuchen das Werk zu lesen.
Als Gegenstück sah ich Bilder aus den USA wo man in 4 Spuren zumr Impfung fuhr.
Diese Regelung reitet Ladengeschäfte noch tiefer in die Krise. Voranmeldung, begrenzte Kundenanzahl und somit vorprogammierte Minimalumsätze- und das alles bei vollen Neben- und Personalkosten. Eine Mogelpackung à la couleur...
Ist nur die Frage, wo kann ich mich morgen kostenlos testen lassen ? Kann mir da das Gesundheitsamt eine Antwort geben ?
Wie sollen Geschäfte dann endlich wieder kostendeckend arbeiten? Ganz davon abgesehen, dass es unmöglich ist, sich während der Arbeitszeit anzustellen, testen zu lassen, dann darauf hoffen, einen Termin zu bekommen. Das ist realitätsferner Unsinn.
Das ist für mich alles keine Lockerung, sondern eine weitere Bürokratisierung!
Anmeldung, vorherige Tests! Alles ohne mich!