66 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 4
    4
    Wolfgangdererste
    08.03.2021

    Statt Daumen nach unten wäre doch eine Antworf hilfreich - wenn sie es besser wissen.

  • 7
    1
    lupus
    08.03.2021

    Die Formulierung dieser Allgemeinverfügung ist die Krönung und zeigt die deutsche Denkweise. Es fehlt aber ein entsprechend notwendiger Formularsatz.
    Man muss mal versuchen das Werk zu lesen.
    Als Gegenstück sah ich Bilder aus den USA wo man in 4 Spuren zumr Impfung fuhr.

  • 10
    4
    gelöschter Nutzer
    08.03.2021

    Diese Regelung reitet Ladengeschäfte noch tiefer in die Krise. Voranmeldung, begrenzte Kundenanzahl und somit vorprogammierte Minimalumsätze- und das alles bei vollen Neben- und Personalkosten. Eine Mogelpackung à la couleur...

  • 9
    5
    Wolfgangdererste
    07.03.2021

    Ist nur die Frage, wo kann ich mich morgen kostenlos testen lassen ? Kann mir da das Gesundheitsamt eine Antwort geben ?

  • 39
    7
    gelöschter Nutzer
    07.03.2021

    Wie sollen Geschäfte dann endlich wieder kostendeckend arbeiten? Ganz davon abgesehen, dass es unmöglich ist, sich während der Arbeitszeit anzustellen, testen zu lassen, dann darauf hoffen, einen Termin zu bekommen. Das ist realitätsferner Unsinn.

  • 42
    7
    1371270
    07.03.2021

    Das ist für mich alles keine Lockerung, sondern eine weitere Bürokratisierung!
    Anmeldung, vorherige Tests! Alles ohne mich!