Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen

Gerichtsentscheid zu Hassplakaten in Zwickau: Ehrenamtliche Richterin schmeißt hin

Schon gehört?
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Artikel anhören:

Die rechtsextreme Partei "Der Dritte Weg" darf Plakate mit dem Spruch "Hängt die Grünen" für ihren Wahlkampf benutzen. Wie diese Entscheidung das Leben von Barbara Jentsch aus Chemnitz verändert.


Registrieren und testen.

Das könnte Sie auch interessieren

2020 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 4
    7
    paral
    17.09.2021

    atMuell..Diese Feinheiten sind mir leider entgangen. Danke für die winkeladvokatische Aufklärung.

  • 7
    7
    gelöschter Nutzer
    17.09.2021

    Wie bewundernswert, liebe Frau Jentsch. Herzlichen Dank dafür.
    Leider verkennen viele die Aufgabe der Laienrichter, die eigentlich ein direktdemokratisches Gegengewicht, ein Korrektiv gegen die an Gesetz und Recht gebundenen Berufsrichter bilden sollen. Und diese haben übrigens einen Werkzeugkasten zur Verfügung, in dem sich verschiedene Instrumente zur "Auslegung" (mit je unterschiedlichen Ergebnissen) befinden. Im vorliegenden Fall ist noch darauf hinzuweisen, dass sich das Chemnitzer Verwaltungsgericht sehr geschickt seiner eigentlichen Aufgabe entledigt und diese an die nächste Instanz weiter geschoben hat.

  • 16
    11
    Steuerzahler
    17.09.2021

    Die Entscheidung in allen Ehren, aber auch ein ehrenamtlicher Richter hat wie der Berufsrichter nur nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Persönliche Überzeugungen und politische Haltungen haben dabei keine Rolle zu spielen. Leider ist es in der heutigen Zeit so, dass jeder denkt, aufgrund seiner politischen Überzeugung Recht zu haben. Wenn dann die eigene Überzeugung mit dem Gesetz nicht mehr in Einklang zu bringen sind, ist es folgerichtig, den Entschluss zum Rücktritt zu fassen. Deshalb Hochachtung!!

  • 16
    6
    Malleo
    17.09.2021

    Das geht natürlich gar nicht und ich kann die Aufregung gut verstehen.
    Respekt vor dem persönlichen Entscheid.
    Die unterschiedlichen Betrachtungen von Juristen zeigen, dass man auf hoher See und vor Gericht dem lieben Gott ausgeliefert ist, heißt, es kommt auf die Sicht der Betrachter und dem Kleingedruckten an. Juristen werden sicher auch dem III. Weg beraten haben. Auf alle Fälle ist man wieder über hingehaltene Stöckchen gesprungen. Wenn zur Zeit die vielen Plakate der Parteien an Laternen hängen, erinnert mich das daran, dass bald eine Wahl ansteht, sonst sieht und hört man ja von den politischen Enthusiasten- NICHTS.
    Eine gewisse Belustigung ob weiterer platter und wirrer Aussagen erfährt man dabei schon.
    „Bereit, weil ihr es seid“(Grüne) erinnert mich an „Seid bereit- keine Zeit“ im Schulalltag der DDR oder noch Ältere an den Aufruf zum Arbeitsdienst?
    Bei „Nie gab es mehr zu tun“(FDP) leidet Herr Lindner an Gedächtnisschwund oder was war 1945 bzw. 1990?.

  • 17
    16
    MuellerF
    17.09.2021

    @paral: Es besteht ein großer inhaltlicher Unterschied zwischen einer Aussage im Konjunktiv (auf den "Die Partei"-Plakaten) & einer klaren Aufforderung zu Straftaten (Aussage im Imperativ beim "III.Weg") !

  • 10
    7
    KTreppil
    17.09.2021

    @Kraniche, das Chemnitzer Verwaltungsgericht hat auf einen Eilantrag des 3.Weges hin so entschieden. Nicht mal einfach so aus freien Stücken. Wo kein Kläger ist, ist bekanntlich auch kein Richter. Vielleicht hat es in Bayern keine solchen gerichtlichen Schritte seitens des 3.W. gegeben. Wie der 3.Weg seinen Eilantrag begründet hat, worauf das Gericht so entschieden hat, wissen wir alle nicht. Insofern kann man nicht einfach so das Gericht als rechts hinstellen und gleich mit "typisch Chemnitz oder Sachsen" argumentieren. Ich glaube jedenfalls nicht, dass der Richter mit seiner Entscheidung Rechtsbruch beging. Unser Rechtsstaat gilt nun mal für alle, gleiches Recht für alle, auch wenn das manchmal gnadenlos ausgenutzt wird. Man kann genauso irritiert sein, dass ein Haftrichter die Frau aus Zwickau, die mutmaßlich für den Tod ihrer Oma verantwortlich ist, nicht in Haft genommen hat. Da wurden aber auch nur Gesetze angewandt...

  • 23
    12
    gelöschter Nutzer
    17.09.2021

    Jede Produktwerbung, die diskriminierend oder unmoralisch oder sogar schon etwas zweifelhaft ist, kann vom Deutschen Werberat abgemahnt werden und diese Wahlwerbung, deren Botschaft klar und deutlich als Straßenplakat in lesbaren Großbuchstaben gedacht ist, bleibt hängen?
    Für mich ist diese Plakatbotschaft und das Urteil sehr eindeutig.

  • 14
    13
    MuellerF
    17.09.2021

    @wibol: Ich verstehe schon, was SIe meinen, aber wie steht es denn mit dem Rechtsschutz derer, die da mit dem Tode bedroht bzw. zu deren Ermordung da aufgerufen wird?
    Die bekommen die Zeit, in der diese Lage andauert, ja auch nicht im Nachhinein zurück erstattet.
    In einer Abwägung zwischen den Rechtsgütern des Rechts auf Leben & des Rechts auf Wahlkampf sollte auch für Nichtjuristen klar sein, was stärker wiegt!

  • 25
    16
    paral
    17.09.2021

    Ich pendle jeden Tag an die 80 km zwischen Westsachsen und Erzgebirge. An zumindest zwei Stellen (Laternenpfählen) hängt ein Wahlplakat "Die Partei" mit der Aufschrift : "Hier könnte ein Nazi hängen". Wo ist jetzt der Unterschied zum Thema im Artikel? Wenn man einer Doppelmoral und unterschiedlichen Maßstäben anhängt, braucht es mir niemand zu erklären. Ansonsten schon.

  • 52
    17
    Kraniche
    17.09.2021

    @KTreppil Doch das ist ein Chemnitzer/sächsisches Thema denn z.B. in Bayern wurden die Plakate von der Polizei abgehängt, ohne dass das ein Gericht angefochten hat.

  • 29
    36
    wibol
    17.09.2021

    Da ich die Begründung der Entscheidung nicht kenne, sage ich mal zurückhaltend, auf den ersten Blick unmittelbar einleuchtend finde auch ich sie nicht. Da es aber um einstweiligen Rechtsschutz geht, spielt sicherlich eine große Rolle, dass der faktische Ausschluss dieses Plakats bis zur Wahl durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr repariert werden kann, wenn das Plakat doch zulässig ist. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist die "Kündigung" durch Frau Jentsch. Es gehört zum Amt, dass die Mehrheit der Kammer anderer Meinung ist, das muss man ertragen können, nicht nur als Berufsrichter, auch als ehrenamtlicher Richter. Für die Korrektur von Fehlentscheidungen ist das Rechtsmittelgericht zuständig.

  • 64
    21
    Lola
    17.09.2021

    Respekt vor Frau Jentsch,sie hat in ihrer Auffassung recht.

    Es ist mutig von ihr damit an die Presse zu gehen.

  • 67
    35
    lax123
    17.09.2021

    Aller Ehren wert.
    Ändern wird es aber leider nichts.
    Unsere Justiz hat anscheinend starke Problem öffentliche Gewaltaufrufe zu erkennen. Offenbar sind die Zuständigen auf dem rechten Auge blind.

  • 39
    39
    Zeitungss
    17.09.2021

    Hut ab, Frau Jentsch, solche Leute braucht das Land. Sie haben nach Ihrem Gewissen gehandelt, was heute sehr selten ist, ist doch Linientreue gefragt.
    @Pixelhost, bevor Sie die Sache wieder auf den Kopf stellen, wie am 11.09., verschonen Sie die Leser damit, diese gehören in der Regel nicht Ihrer Zunft an, sondern dürfen sich noch selbstständig über Vorgänge Gedanken machen und entsprechend handeln.

  • 99
    25
    DerGebirger
    17.09.2021

    Ich kann ihre Beweggründe absolut nachvollziehen. Auf der anderen Seite ist es bedauerlich, jemanden wie sie in dieser Position zu verlieren.
    Wer weiß, von wem ihre Stelle nun neu besetzt wird …

  • 93
    41
    gelöschter Nutzer
    17.09.2021

    Diese Frau verdient höchsten Respekt.
    Es ist schlimm, das Richter so etwas nicht stoppen, aber man ist ja solche Entscheidungen schon gewöhnt, siehe Versammlungen von Querdenkern und Nazis.

  • 57
    52
    KTreppil
    17.09.2021

    Unser Rechtssystem ist halt kompliziert und vor allem oft schwer zu verstehen oder nachzuvollziehen. Wer will und es schlau anstellt, kann unsere Rechtsprechung gut "aushebeln". Das müsste Frau J. in ihrer jahrelangen Tätigkeit als Schöffin längst mitbekommen haben. Der 3.Weg hat wohl da seine Berater gehabt. Das hat auch nichts mit Chemnitz zu tun, das Verwaltungsgericht Chemnitz ist nur leider zuständig und auch manch anderer Richter an anderen Gerichten hätte evtl so geurteilt. Lasst Chemnitz da mal in Ruhe und fangt nicht schon wieder mit Chemnitzbashing an.
    Allemal erregt diese Aktion leider die beabsichtigte Aufmerksamkeit. Hoffentlich wählen nun nicht die noch unentschlossenen gerade die Grünen oder noch weit schlimmer, den 3.Weg.
    Einfach ignorieren wäre m.M.n. der richtige Weg.

  • 84
    29
    KMS1983
    17.09.2021

    Unsere Judikative spricht in in vielen Entscheidungen schon länger nicht mehr "Im Namen des Volkes". Das Justizia blind ist wissen wir ja, aber sie ist anscheinend auch taub. Danke für Ihre Courage!

  • 144
    36
    Metzger77
    17.09.2021

    Respekt Frau Jentsch.

  • 148
    47
    Anissa
    17.09.2021

    Das ist wahre Zivilcourage ! auch wenn sich durch den "Rücktritt" nichts verändern wird!
    Das Urteil ist aus meiner Sicht, die Bestätigung für eine klare und unverwechselbare Gewaltandrohung in einer freiheitlichen Demokratie. Sind unsere obersten Richter schon auf dem "rechten" Weg ? .. und wieder stößt der Ruf von Chemnitz weltweit auf Unverständnis und Abscheu.