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Sex mit Gefangener - Milde Strafe für Wärter

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Gelegenheit macht Liebe, auch im Gefängnis. Erst recht, wenn ein Wärter lange allein auf einer Frauenstation Dienst tut. Was am Freitag verhandelt wurde, war kein Einzelfall - wohl aber das Urteil.


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44 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 5
    3
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Geschichten die das Leben schreibt. Das alles ist menschlich. Ich wünsche der Familie ein nachhaltig glückliches Leben.

  • 3
    2
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Anstatt hier wertvolle Steuergelder zu verplempern, sollte man das Pärchen mit Kind in den offenen Vollzug mit Doppel- und Kinderzimmer stecken.

    Noch nie was von "Familien-Zusammenführung" gehört?

  • 4
    2
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Cool, Resozialisierung gelungen...

  • 4
    3
    gelöschter Nutzer
    16.04.2016

    Falsche Prioritätensetzung vor Gericht. Generell gehören Liebesbeziehung zwischen Strafgefangenen und Wärtern untersagt und sanktioniert. Die Objektivität eines Wärters ist nicht mehr gegeben, die Erpressbarkeit steigt, die Gefahr von strafbaren Handlungen erhöht sich immens. Im schlimmsten Fall die Hilfe zum Ausbruch. Wie dieser Fall aus der Schweiz zeigt.

    http://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/gefaengnis-limmattal-aufseherin-flieht-mit-gefangenem-ld.5157