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Ermittlungen gegen Coronaleugner-Ärztin aus dem Erzgebirge eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft sieht keinen hinreichenden Tatverdacht der Volksverhetzung gegen eine Internistin aus Oelsnitz. Die Landesärztekammer reicht Beschwerde ein.


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88 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 9
    2
    chemnitzmischa
    01.05.2021

    Hier drängt es mich zu ein wenig "whataboutism":

    Nazi-Vergleiche sind in aller Regel eine Verharmlosung des Regimes und eine Geringschätzung der ungezählten Opfer des faschistischen Mordregimes. Das sollte aber ganz klar gelten, egal, von welcher Seite der Nazi-Vergleich kommt. Gerechtfertigt ist die Bezeichnung eines heute lebenden und agierenden Menschen als Nazi m.E. nur dann, wenn er ausdrücklich auf der ideologischen Seite des Faschismus steht, Hitler verehrt und sich auch in seinem Selbstbild so sieht bzw. wer explizit Methoden des dritten Reichs nachahmt, um unliebsame Gegner zu zersetzen. Das trifft z.B. auch auf die meisten Querdenker nicht zu, und selbst auch nicht auf AfD-Wähler und Politiker. wer lauthals "Nazis raus" brüllt, braucht sich nicht zu beschweren, wenn keiner geht!

    Das mit dem gelben Stern ist ahistorisch und nicht zu billigen, auch nicht in der Hitze des Gefechts. Soviel sollte auch ein maskengenervter Wutbürger heute wissen.

  • 3
    5
    Suppenfrosch
    01.05.2021

    @ernstel

    Ich habe Artikel zu dieser Ärztin bereits in der Vergangenheit gelesen und die Bezeichnung als "Coronaleugner-Ärztin" in der Überschrift ist nicht unbegründet, entstammt auch nicht ursprünglich meiner Feder wie sie ja sehen.

  • 6
    5
    ernstel1973
    01.05.2021

    Suppenfrosch: Im Artikel steht nix von Leugnung, sondern 'Corona sei nur eine mittelschwere Grippe'.

    Besser ist es, über die Überschrift hinaus zu lesen.

  • 10
    7
    ernstel1973
    29.04.2021

    Corona-Überzeugte in der Ärztekammer, die nicht ertragen können, dass persönliche Befindlichkeiten und Empfindungen vor Gericht keinen Platz haben.

  • 26
    26
    gelöschter Nutzer
    28.04.2021

    Ein Auszug aus § 130 "Volksverhetzung" StGB:

    Zitat:

    "Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,..."

    Zitat Ende

    Nach dieser laienhaften Gesetzesanalyse sehe ich keine Schnittstellen zur besagten Ärztin, daher ist die Auffassung der Staatsanwaltschaft korrekt. Alles andere sei dahingestellt.

  • 24
    27
    Haecker
    28.04.2021

    Man sollte vielleicht auch mal bedenken, wer der Staatsanwalt ist: Er war 12 Jahre lang Bundestagsabgeordneter der Linkspartei. Sicher wird man bei ihm ausschließen können, dass er die NS-Verbrechen verharmlost. Ich stimme zu, dass der Vergleich der Mund-Nasen-Schutz-Maske mit dem sog. Judenstern" unterhalb der moralischen Gürtellinie" ist. Aber moralische Vergehen müssen nicht unbedingt strafrechtlich relevant sein. Ich denke, bei der Bewertung der Äußerung wurde berücksichtigt, dass diese in einer freien Rede erfolgte, von jemandem, der/die es kaum gewohnt sein dürfte, vor vielen Menschen zu sprechen, außerdem auf einen Zuruf hin. Wenn man dies Äußerung schriftlich - etwa in sozialen Medien - tätigt, sind die Bewertungsmaßstäbe sicher anders.

  • 39
    20
    Erzbürger
    28.04.2021

    Die Meinungsfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut und zu Recht gibt es hohe Hürden, diese Freiheit einzuschränken. Deshalb kann diese Ärztin ihre Meinung auch äußern. Das heißt aber nicht, dass ihre Meinung unwidersprochen bleibt so wie ihr kruder NS Vergleich. Im Dritten Reich sind Gegner umgebracht worden. Deshalb ist der Vergleich, sei es mit NS oder DDR so unerträglich.

  • 119
    40
    Suppenfrosch
    28.04.2021

    Man kann von den Maßnahmen seitens Regierung ja halten was man will, aber das Virus grundsätzlich zu leugnen oder anzuzweifeln, zu verharmlosen o.ä., also darüber sollte jeder normal denkende Mensch inzwischen hinweg sein, eine Ärztin ganz besonders.

    Und ein Vergleich der Maßnahmen mit Zeiten des NS-Regimes ist auch definitiv weit unterhalb der moralischen Gürtellinie. Für mich unverständlich, dass sowas strafrechtlich nicht relevant sein soll.

    Die sachliche Bewertung der aktuellen Maßnahmen steht wie gesagt auf einem anderen Blatt.