Stollberg
Schutz vor Geflügelpest: Stallpflicht für Tiere in ausgewählten Orten im Erzgebirge
Zum Schutz vor Geflügelpest hat das Landratsamt eine Stallpflicht für Geflügel in ausgewiesenen Risikogebieten des Erzgebirgskreises erlassen. Diese gilt ab Samstag für 30 Tage. Als besondere Risikogebiete gelten: Neukirchen, Adorf, Jahnsdorf, Pfaffenhain, Leukersdorf, Seifersdorf, Ursprung, Lugau, Erlbach-Kirchberg, Niederdorf und...
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