Stollberg
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Zum Schutz vor Geflügelpest hat das Landratsamt eine Stallpflicht für Geflügel in ausgewiesenen Risikogebieten des Erzgebirgskreises erlassen. Diese gilt ab Samstag für 30 Tage. Als besondere Risikogebiete gelten: Neukirchen, Adorf, Jahnsdorf, Pfaffenhain, Leukersdorf, Seifersdorf, Ursprung, Lugau, Erlbach-Kirchberg, Niederdorf und...
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