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Kostenexplosion beim City-Tunnel: Zwickau fordert 2,7 Millionen Euro zurück

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1111 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    gelöschter Nutzer
    29.01.2014

    @PeKa: Wenn Ihnen die Argumente für Ihre substanzlosen Thesen ausgehen, antworten Sie doch einfach nicht. Ich nehme es Ihnen nicht übel und dass ist immer noch besser für den Eindruck, den Sie hier hinterlassen, als mit der nächsten noch abstruseren Theorie aufzuwarten. Wie der von den schauspielernden Unternehmern. Ach ja, und gehen Sie - sofern es Ihnen möglich ist und Sie nicht als Archivar im Keller Ihrer Behörde arbeiten - ruhig auch mal nach draußen. Sozusagen ins echte Leben hinaus.

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    gelöschter Nutzer
    29.01.2014

    Stimmt @f1234, Inkompetenz wird nicht vom Auftraggeber bezahlt; aber dazu muss sie von ihm erstmal erkannt werden. Und das ist in der Regel sehr schwierig, denn Unternehmer sind gute Schauspieler. Die verstehen es hervorragend, Inkompetenz und andere negative Eigenschaften zu verstecken oder zu überspielen.

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    Interessierte
    28.01.2014

    Hier ist Zwickau nun besser angebunden als Chemnitz und wird mit ihrer ( Auto) Industrie neben Leipzig mit zur Weltstadt ....

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    gelöschter Nutzer
    28.01.2014

    @Zugereiste: Ich habe jahrelang auf der Auftragnehmerseite mit öffentlichen Bauausschreibungen zu tun gehabt. Mehrkosten gab es fast nur aus den benannten Gründen. Ganz selten einmal, weil etwas vor Ausschreibung nicht zu erkennen war. Und wenn Sie sich die Elbphilharmonien, BBI's und City Tunnel's dieser Republik anschauen, so werden Sie feststellen, dass es immer da teurer wird, wo ein Bauherr wirkt, der Geld ausgibt, welches nicht sein eigenes ist.

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    gelöschter Nutzer
    28.01.2014

    @PeKa: Nö, den Fall gibt es nicht. Denn Inkompetenz der Baufirma wird in der Regel nicht vom Auftraggeber bezahlt, sondern die wird vom Insolvenzverwalter bestraft. Können Sie aber nicht wissen, denn Inkompetenz im öffentlichen Dienst führt eventuell vielleicht zur Beförderung, in der Regel aber nicht zur Insolvenz des Amtes. Ist eine ganz andere Welt, die Privatwirtschaft.

  • 1
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    gelöschter Nutzer
    28.01.2014

    @PeKa: Noch nicht mitbekommen? In f1234-Welt gibt es nur unfähige Menschen in Behörden und super gute, liebe, geradlinige, niemals falsch planende, grundehrliche Unternehmer, denen die böswilligen und unfähigen Behördis stets und immerdar einen reinwürgen. Wenn er nur ein einziges Mal auf der anderen Seite säße und wüsste, was alles an einer Ausschreibung dranhängt und wie und in welcher Art manch Unternehmer (mit Sicherheit nicht alle) mit diesen unfähigen Sesselfurzern umgehen, dann würde er schreiend wieder in sein Unternehmen rennen. Denn durch den Paragrafendschungel, den sich der einzelne Sachbearbeiter ja nicht ausgedacht hat, durchzuschauen, die richtigen Entscheidungen zu treffen uns sich dann auch noch auf Angaben des Unternehmers verlassen zu müssen, ist nicht so einfach, wie hinterher immer mal wieder feststellen zu müssen, dass ja die anderen Schuld sind, warum man selber mal wieder die Kosten falsch kalkuliert hat. Denn dass der Preiskampf untereinander dazu führt, dass Unternehmer Kalkulationen vorlegen, die nicht einzuhalten sind, kommt nicht nur einmal im Jahr vor. Da die Behörde aber, im Sinne des Steuerzahlers, angehalten ist, das günstigste Angebot zu nehmen, gibt es halt hinterher fast immer Streit ums liebe Geld. In der Welt eines f1234 ist die Schuldfrage aber klar.

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    gelöschter Nutzer
    28.01.2014

    @f1234, und den Fall (4), dass das Bauunternehmen inkompetent ist, den gibt es wohl nicht?

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    gelöschter Nutzer
    28.01.2014

    @berndischulzi: Glauben Sie mir, DA kenne ich mich mit Sicherheit besser aus als Sie. Und ich weiß, WANN man als Unternehmen "immer weiter lustig nachfordern kann":

    Wenn der Bauherr schlecht geplant und ausgeschrieben hat.
    Wenn er inkompetent ist.
    Wenn er nach Auftragsvergabe Änderungen anweist.

    Nachforderungen gibt es nie, weil die Baufirma mal eben denkt, mehr Geld bekommen zu müssen. Und Nachforderung heißt auch nicht, dass dieser Betrag als Profit in die Taschen des Unternehmers wandert, sondern dass dies für eine erbrachte zusätzliche Bauleistung gezahlt wird.

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    gelöschter Nutzer
    28.01.2014

    f1234: Sie haben anscheinend nicht den blassesten Schimmer, wie Auftragsvergabe und Durchführung bei der öffentlichen Hand funktioniert. Wie man als Unternehmen unter allen möglichen und unmöglichen Gründen immer weiter lustig nachfordern kann.
    Und von faulen Beamten und ÖD war doch gar nicht die Rede.

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    gelöschter Nutzer
    27.01.2014

    Und wieder erklärt uns der Berufsbeamte/öffentlich Bedienstete die Welt: "Ich habe als Kind mal einen Kaufmannsladen gehabt und weiß deshalb, wie Wirtschaft funktioniert."

    Oder zaubern Sie jetzt wieder einen "Bekannten" - ähnlich wenn es um Behinderte oder sonst wie Benachteiligte geht - aus dem Hut, der Ihnen mal zugeraunt hat, wie dumm und dämlich sich ein Bauunternehmer in Deutschland verdient? Natürlich auf Kosten seiner ausgebeuteten Arbeiter, die er nicht bezahlt, bei Frost mit freien Oberkörper arbeiten lässt und die selbstverständlich beim ersten Niesen gefeuert werden.

    PeKa, lassen Sie's, sich zur Privatwirtschaft, in der Geld erst erwirtschaftet werden muss, bevor es ausgegeben werden kann, zu äußern. Sie machen sich da ob Ihrer kindlich, naiven Vorstellungen einfach nur lächerlich.
    Schmeißen Sie sich dafür richtig ins Zeug, wenn jemand behauptet, Beamte und der ÖD wären faul. Da können Sie bestimmt mitreden.

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    gelöschter Nutzer
    27.01.2014

    "Die SRZ fordert nun rund 2,7 Millionen Euro von den Tunnelbau-Firmen zurück, weil die überhöhte Rechnungen gestellt hätten."

    Ich hätte gegen die überhöhten Rechnungen nichts, wenn das entsprechende Geld den Bauarbeitern zugute käme, die bei Wind und Wetter, bei Hitze und bei Schnee hart gearbeitet haben. Da wir aber in einem Unternehmerparadies leben, vermute ich mal, dass sich die Bauunternehmer das Geld in ihren eigenen Hals stecken werden. Schön wäre es, wenn ich schief liegen würde mit meinem Verdacht.