Kommentar
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Über die bevorstehende Klage der sächsischen Staatskanzlei gegen eine Anordnung der Landesdatenschutzbeauftragen.
Hat das Facebook-Verbot vor Gericht Bestand, dürften alle Behörden bis zu den Kommunalverwaltungen ein Problem bekommen. Die Argumentation der Regierung ist pragmatisch. Man weiß, das ein großer Teil der Bürger Informationen nur noch über soziale Netzwerke bezieht, ob Tatsachen oder Fake-News. Dabei verbreiten sich in sozialen Netzwerken vor...
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