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Zur Diskussion um die Herkunftsnennung bei Straftaten
Wann nennt die "Freie Presse" endlich die Herkunft von Straftätern? Lasst euch nicht vom Deutschen Presserat zensieren! Zwei sinngemäße Zitate aus zahlreichen Leserbriefen der letzten Monate. Liebe Leserinnen und Leser, wir lassen uns nicht zensieren. Und der Deutsche Presserat ist auch nicht dazu da, uns zu zensieren. Ganz gleich, was andere behaupten. Die Verantwortung liegt bei uns, den Redakteuren.
Der Presserat ist in erster Linie für die Leser eine Instanz, bei der sie sich über die Presse beschweren können, wenn sie glauben, die werde ihrer Aufgabe nicht gerecht. Es war die Branche selbst, die den Presserat und später als Richtschnur für das Handeln den dazugehörigen Pressekodex geschaffen hat. Damals, in den späten 50ern der alten Bundesrepublik, begegneten Journalisten und Verleger mit diesem Organ der Selbstkontrolle dem Plan der Regierung, die Presse stärker zu reglementieren. Aber weder überwacht der Presserat die Arbeit der Redaktionen noch hat er die Macht, ihnen etwas zu verbieten oder vorzuschreiben. Er wird nur tätig, wenn sich jemand über eine Veröffentlichung beschwert. Und er kann daraufhin der Redaktion einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge aussprechen. Letztere ist seine schärfste Waffe und muss in der Regel von den Zeitungen veröffentlicht werden. Aber auch dieser Zwang entspringt nur einer Selbstverpflichtung.
Am Mittwoch nun hat dieser Presserat darüber beraten, ob er die Richtlinie 12.1 des Pressekodexes verändern sollte, und diese Frage mit Nein beantwortet. Die Richtlinie besagt: "In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte." Kritiker sehen in dieser Richtlinie, die Diskriminierung verhindern soll, eine Bevormundung der Leser und beklagen eine zensierte Berichterstattung.
Die Vorwürfe sind hart und auch nicht einfach vom Tisch zu wischen. Das Problem der Richtlinie ist nicht ihr Ziel, sondern die Interpretation, was ein "begründbarer Sachbezug" ist. Denn bei einer zu engen Auslegung, wie sie der Presserat bislang vertritt, läuft man tatsächlich Gefahr, ein falsches Bild vom Geschehen zu zeichnen. Das kann sich Journalismus aber nicht leisten. Denn Genauigkeit trägt wesentlich zu seiner Glaubwürdigkeit bei - und darauf beruht seine gesamte Existenz.
Die Redaktion der "Freien Presse" hat sich deshalb schon vor vielen Jahren auf einige Grundregeln für ihre Arbeit verständigt. Nie absichtlich einen falschen oder unvollständigen Eindruck des Geschehens zu vermitteln, steht an erster Stelle. Für die Herkunftsnennung bedeutet das, dass uns der Pressekodex zwar als Orientierung gilt, wir den "begründbaren Sachbezug" jedoch weitreichender interpretieren als der Presserat. Das heißt: Wir nennen die Herkunft heute häufiger als noch vor einem Jahr, weil es auch häufiger einen Grund dafür gibt.
Wir treffen die Entscheidung stets im Einzelfall. Als Richtschnur gilt uns ein Fragenkatalog. Er enthält Fragen, die unseren Redakteuren im Alltag helfen sollen, über die Bedeutsamkeit der Herkunft für den konkreten Fall zu entscheiden. Da macht es zum Beispiel einen Unterschied, ob die Tat zu zahlreichen ähnlichen Fällen passt, der Täter zu einer Gruppe zählt, die in der Statistik besonders auffällt, oder etwa die Tat nur deshalb aufgeklärt werden konnte, weil die Polizei auf Daten zurückgreifen konnte, die sie von Einheimischen in der Regel nicht besitzt - Fingerabdrücke zum Beispiel.
Journalisten wählen ihre Nachrichten und deren Inhalt stets nach Bedeutsamkeit aus. Das ist geradezu der Charakter ihrer Arbeit. Und davon lassen wir uns auch in dieser Frage leiten.





