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Für die Grundsteuer, die ab 2025 von Eigentümern erhoben werden soll, werden jetzt mit den Bescheiden der Finanzämter die Berechnungsgrundlagen gelegt. Für einen möglichen Einspruch zum Bescheid bleibt Betroffenen aber nur ein Monat Zeit.
Für die Grundsteuer, die ab 2025 von Eigentümern erhoben werden soll, werden jetzt mit den Bescheiden der Finanzämter die Berechnungsgrundlagen gelegt. Für einen möglichen Einspruch zum Bescheid bleibt Betroffenen aber nur ein Monat Zeit. Bild: Playstuff/Fotolia.com/Archiv
Freiberg
Grundsteuer: Verein rät Eigentümern zum Einspruch gegen Bescheid

Nach Ablauf der Abgabefrist für die umstrittenen Grundsteuererklärungen sind in Mittelsachsen noch tausende Haus- und Grundstückbesitzer säumig. Zugleich rollt die erste Welle der Einsprüche zu den Bescheiden der Finanzämter an. Experten liefern dafür gleich mehrere Begründungen.

Wer jetzt die Bescheide über Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag als Besitzer eines Grundstücks oder eines Hauses erhalten hat, sollte keine Zeit verlieren. Denn für einen Einspruch gilt eine Frist von nur einem Monat. Und die Formulierung eines solchen Einspruchs ist nicht trivial. Schon das Ausfüllen der Grundsteuererklärung hat...
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