Freiberg
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Die Erdgastrasse Eugal kann wie geplant in Betrieb genommen werden. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat mehrere Klagen gegen das Projekt abgewiesen - und gleichzeitig eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen letzteres können die Kläger allerdings noch Beschwerde einlegen.
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