22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 31
    15
    Maresch
    05.07.2020

    @Lesemuffel. Dass Mord nicht verjährt und jeder zivilisierte Staat entsprechende Gesetzgebungen hat, die die Justiz bei Verdacht und Anhaltspunkten zur Ermittlung verpflichten, entspricht nicht Ihrem Rechtsverständnis?

  • 18
    33
    Progress
    05.07.2020

    Aber neu ist das nicht. Die Verbrechen (der Deutschen) während des WK II sind umfassend ermittelt worden. Was bezweckt Polen mit Ermittlungen gegen eine Frau, deren Name,Wohnort nicht bekannt sind und sie nicht wissen, ob sie noch lebt. Die in einzige war sie wahrscheinlich auch nicht, wie man lesen konnte. Werden die jugoslawischen SS-Leute auch von Poznaner Behörden gesucht?