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Organspende, Lobbyregister, Einwanderung: Das ändert sich im März

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Während sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst über mehr Geld freuen können, bekommen einige Rentner nun weniger aufs Konto. Die Neuerungen im März sind aber nicht nur finanzieller Natur.

Berlin.

Der Frühling kommt und bringt im März einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dabei geht es um Einwanderung, ein neues Register für Organspenden und Verkehr. Ein Überblick: 

Mehr Geld für Beschäftige im öffentlichen Dienst

Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bekommen ab 1. März mehr Geld. Der Sockelbetrag steigt zunächst um 200 Euro brutto für alle Entgeltgruppen. Danach werden die Tabellenentgelte um 5,5 Prozent, mindestens aber 340 Euro mehr brutto angehoben werden. 

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus. 

Arbeitskräfteeinwanderung

Für Unternehmen wird es ab dem 1. März einfacher, Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten etwa für Saisonspitzen befristet einzustellen. Auch für Ausländer mit Berufserfahrung wird es ab dann leichter sein, nach Deutschland zu kommen.

Blaue Versicherungskennzeichen

Wer zulassungsfreie Roller, Mofas oder Mopeds fährt, braucht neue Kennzeichen: Am 1. März startet ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue blaue Kennzeichen gültig.

Lobbyregister

Vom 1. März an gelten neue Vorschriften für Lobbyisten in der Bundespolitik. So muss angegeben werden, auf welche konkreten Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich Interessenvertretungen beziehen.

Online-Register zu Organspenden

Das seit langem geplante Internet-Register zu Organspenden in Deutschland kommt schrittweise. Im ersten Schritt soll es vom 18. März an möglich sein, eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion auf www.organspende-register.de zu hinterlegen. In einem zweiten Schritt sollen die Krankenhäuser laut Gesundheitsministerium bis zum 1. Juli in der Lage sein, die Erklärungen zu suchen und abzurufen.

Kulturpass für Jugendliche

Der Kulturpass für Jugendliche geht in eine neue Runde. Jugendliche, die in diesem Jahr 18 werden, können sich ab März per App identifizieren und ihr Kulturpass-Budget freischalten. Zum Geburtstag gibt es dann 100 Euro, die sie für beispielsweise für Bücher, Kino, Konzerte, Oper, Platten, Museen und Festivals ausgeben können. 

Sommerzeit 

In Deutschland wird wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag, 31. März. Um 2.00 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober, diesmal ist das der 27. Oktober. (dpa)

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