Sachsen
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Die Linksfraktion darf nicht mehr behaupten, dass die AfD gegen mehr Volksentscheide sei. Der Rechtsstreit dürfte damit aber noch nicht zu Ende sein.
Dresden. Das Landgericht Dresden hat der Linksfraktion die Verbreitung "unwahrer beziehungsweise unvollständiger Behauptungen" über die AfD-Fraktion untersagt. Gegenstand des Verfahrens war ein Flyer der Linksfraktion, durch dessen Aussagen die AfD sich gemäß des gestern verkündeten Urteils zurecht in ihren Rechten verletzt sah. Dazu verwies...
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