Corona-Lockdown: Für diese Berufe plant Sachsen eine Notbetreuung ab Montag
Erschienen am 09.12.2020 6 Kommentare
Die Landesregierung macht Schulen und Kitas dicht. Derzeit arbeitet sie an dem Umfang der Notbetreuung.
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Hallo Claudia Ich verstehe Ihre Frage nicht?
Was ist mit uns? Die Kinder der Mitarbeiter in Anwaltskanzleien?? Die Gerichte sind genannt, aber wenn diese arbeiten, müssen wir auch.. wir sind als systemrelevant eingestuft.. müssen arbeiten, aber können nicht, wenn die Mitarbeiter fehlen wegen der Kinderbetreuung. Und staatliche Hilfen gibt es nicht, weil ja systemrelevant und theoretisch gearbeitet werden kann.. aber wie ohne Crew?? Wer denkt sowas eigentlich nie zu Ende? Fehlt sehr viel Bezug zur Realität, finde ich... leider! Setzt Euch mit Menschen zusammen, die mitten aus dem Alltag kommen, bevor Ihr derartige oft realitätsferne Beschlüsse fasst..auch bezüglich weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie...
Was ist mit den Mitarbeitern im Bestattungs-und Friedhofswesen. Wenn wir die Arbeit einstellen würden, dann wird es interessant!
Danach fragt hier keiner.
Bin alleinerziehend. Meine Berufsgruppe ist auf keiner Liste zu finden.
Ich werde dann ab Montag mein Kind mit zur Arbeit nehmen...
@Kathrin:
Steht doch hier: "Eine Notbetreuung soll es nach den derzeitigen Überlegungen gewährleistet sein, wenn nur einer der Sorgeberechtigten in einem der nachfolgenden Berufszweige tätig ist ... Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen." Den Artikel bitte bis zum Ende durch lesen.
Wie ist das mit den Erzieherkindern
Und was ist mit der Heimtierbranche? Auch dort wird das Personal dringend benötigt, ob im stationären oder im Onlinehandel.