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Corona-Regeln: So lockern Sachsens Landkreise

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Offene Biergärten und Museen, Schulen und Kitas, Einkaufen mit Termin: In kleinen Schritten kehrt der Alltag zurück. Doch das Tempo der Lockerungen ist sehr unterschiedlich. Vor Pfingsten präsentiert sich der Freistaat als Flickenteppich.


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77 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 33
    22
    MarioGrimm
    20.05.2021

    Wenn ich die vielen Symbole in der Graphik oben sehe wird mir schwindelig !! Hoffentlich hat der Murx bald ein Ende denn darauf hat keiner Bock und diese Lockerungen sind nicht mehr überschaubar was ja was nein was wo ?? Nehmt euch ein Beispiel an Ösrereich !! Ich fahre ne Woche ins Zillertal da brauch ich ne Maske meinen Impfpass und dann kann ich überall hin wo geöffnet ist !!

  • 44
    7
    Pimboli
    20.05.2021

    Schön, dass wieder mehr erlaubt ist. Aber ich hoffe sehr, dass ab einem bestimmten Inzidenzwert, alles auch ohne Test möglich ist. Eltern mit Kindern sind immer noch benachteiligt. Selbst wenn die Eltern geimpft sind, müssen sie für Unternehmungen vorher die Kinder testen lassen, da Schultests am Wochenende nicht mehr gültig sind. Nein danke, dann machen wir nur Unternehmungen, bei denen man keinen Test braucht. Und wenn das eine Kind Montag in der Schule getestet wurde und das andere Kind an der anderen Schule Dienstag kann man auch unter der Woche nichts erledigen. Das ist alles nicht praktikabel. Und bei den Fragen/Antworten unter welchen Bedingungen die Selbsttests denn anerkannt werden, steht auf der Homepage des Ministeriums seit einer Woche, das wird überarbeitet. Ich habe auch nur das alte Formular des Selbsttests gefunden, welches ja nicht mehr anerkannt wird. Wie bestätigt mir z.B. ein Geschäft, dass ich den Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt habe?

  • 29
    5
    tbaukhage
    20.05.2021

    Mausi: Nein. Die bisherige, sächsische, Möglichkeit, den zweimaligen Test pro Woche zu Hause machen zu können, hat die Bundesregierung durch eine eigene Regelung ersetzt. Eine qualifizierte Selbstauskunft ist daher nicht mehr möglich, da das Bundesrecht gilt.
    Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
    Also ab ins Testzentrum, zur Apotheke, zum Hausarzt, ... Ein Teil meiner Schüler beispielsweise lassen sich das Testergebnis stets von der Sekretärin (und durch meine Unterschrift) bestätigen.

  • 10
    30
    Mausi42
    20.05.2021

    Was allerdings nicht drinne steht,ist die Frage zwecks testen und Impfungen?sind nur Test aus den Testzentren gültig oder auch Selbsttest,und vor allem wie lange?

  • 61
    27
    620390
    19.05.2021

    Diesen Hick Hack hat man langsam satt. In den Gartenmarkt darf ich ohne Probleme. Nebenan mal schnell paar Schuhe oder eine Klamotte kaufen geht nur mit Test und Termin, auch wenn ich mich an der frischen Luft auf einen Cafe mal hinsetzen will, muss ich mir vorher in die Nase bohren lassen.
    Ab welcher Inzidenz hört das ganze endlich auf?

  • 67
    19
    tbaukhage
    19.05.2021

    @Dorpat: Das Regelsystem setzt auf Eigenverantwortung!
    Es wird doch hier ständig gefordert, die Regelungen zurückzunehmen und auf die Eigenverantwortung der Bürger zu setzen ...

  • 102
    68
    gelöschter Nutzer
    19.05.2021

    Dann fahr ich eben in einen anderen Landkreis, wenn ich etwas machen will, was bei mir im Landkreis verboten ist….dieses Regelsystem ist fürn Arsch!