Sachsen
Diese Lösung würde auch über den 2. April hinaus G-Zugangsregeln und die FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen erlauben. Doch: Die CDU-Fraktion stellt sich gegen Kretschmers Wunsch.
Wenn am 2. April die aktuelle Coronaverordnung außer Kraft tritt, kann Sachsens Landesregierung einen Großteil der Maßnahmen nicht mehr verlängern - weil an diesem Tag der Übergangszeitraum endet, den die Novelle des vorige Woche vom Bundestag beschlossenen Infektionsschutzgesetzes den Ländern noch gestattet hat.
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