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Mittelsachsen umgeht Impfpflicht: Findet das Vorgehen Nachahmer in anderen Landkreisen?

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Mittelsachsen verzichtet auf die Anhörung der betroffenen Pflegekräfte und die Androhung von Bußgeldern.


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88 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 11
    4
    gelöschter Nutzer
    10.06.2022

    Es hat den Anschein, als wäre die Sozialministerin recht zufrieden damit, dass der LK Mittelsachsen im Rahmen des gesetzlich zugesicherten Ermessensspielraums für sich im Interesse der Pflegebedürftigen und unter Voraussetzung des täglichen Testens eine Lösung gefunden hat, die Frau Köpping nicht nur die Möglichkeit gibt, das Gesicht nicht zu verlieren. Sie kann dem auch ohne mit der Wimper zu zucken, zustimmen. Die anderen Landkreise sollten dem Beispiel Mittelsachsens folgen unter der Prämisse, dass die Vesorgung der Pflegebedüftigen Priorität hat.

    Ein weiterer Schritt hin zur Aufhebung dieses sinnlosen Gesetzes.

  • 7
    6
    KTreppil
    10.06.2022

    MüllerF, hab ich mich so verdreht ausgedrückt? Nochmal vielleicht einfach, auch wenn es eigentlich ein ziemlich ausgekatschtes Thema ist: Impfpflicht für medinisches Personal, also Betretungsverbot für Ungeimpfte heißt für mich im Umkehrschluss, dass ungeimpftes Personal nicht weiter ihren Beruf ausüben kann und darf. Überspitzt gesehen also Berufsverbot, alles natürlich wenn diese Impfpflicht irgendwann umgesetzt wird, wie es das Gesetz vorsieht.

  • 3
    9
    Zeitungss
    10.06.2022

    Warten wir die Folgen ab, danach darf oder auch nicht, neu diskutiert werden, kennen wir aus vielen Bereichen oder auch nicht. Fakt ist, die Vorgaben des AG haben nun einmal Vorrang, ob diese Zeilen einigen Teilnehmern passen oder nicht. Es darf auch jeder entscheiden, ob er Leistungen von jeder Regelung befreiten Personal in Anspruch nehmen möchte. Gönnen wir uns diese Freiheit. Die Folgen trägt bekanntlich die Mehrheit, was zu 100% festgeschrieben ist und gerne in Anspruch genommen wird. Oben rechts ist Platz, hilft den Opfern der Regelungen allerdings nicht wirklich weiter. Behalten wir die Wirtschaftlichkeit im Auge, mehr muß dazu nicht gesagt werden.

  • 5
    10
    MuellerF
    10.06.2022

    @KT: Ich weiß nicht, wo & warum Sie ein "Berufsverbot" sehen, wenn die ungeimpften Pflegekräfte einfach weiterarbeiten können wie bisher, weil die einrichtungsbezogene Impfpflicht de facto ausgesetzt IST ?

  • 4
    15
    Zeitungss
    10.06.2022

    Ich und meine Familie sind durchgeimpft , was zur Folge hatte, dass Corona sich hier nicht breit machen konnte, von ein paar Anzeichen abgesehen. Soll jeder Bürger selbst entscheiden ob er sich schützt oder die Leistungen einer ITS mit ungewissen Ausgang in Anspruch nehmen möchte. Vom Personal erwarte ich allerdings, daß diese größtmögliche Selbstvorsorge treffen, in anderen Berufen erwartet man es schließlich auch und ist Selbstverständlichkeit. Die Vorgaben für meinen Beruf mussten auch bedingungslos erfüllt sein, ansonsten Abgang.
    Die LR-Wahlen sind dabei bedeutungslos, weiß doch der erfahrene Bürger, daß "vor der Wahl" und "nach der Wahl", zwei grundverschiedene Welten sind und man in diesem Punkt noch nie enttäuscht wurde.
    Medizinische Gesichtspunkte sollten die Grundlage sein und nicht irgendwelche Sprechblasen vor den Wahlen, welche am Wahltag 18.01 nicht mehr auffindbar sind.

  • 6
    5
    KTreppil
    10.06.2022

    Ich glaube sowohl, dass das Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht (leider) ein wichtiges Wahlkampfthema ist (zumindest für AFD und Freie Sachsen) und es die LR Wahlen ganz sicher beeinflusst, als auch, dass der Vorstoß des LR von Mittelsachsen auf diese Wahl abzielt. Ob dies ein guter oder schlechter Schachzug war, kommt auf die Perspektive an und wird sich zeigen. Diese einrbz. Impfpflicht gehört auf den politischen Prüfstand, jedenfalls aufgrund des derzeitigen Omikron Infektionsgeschehens. Da sind nicht nur die zukünftigen LR gefragt. Zumindest eine Aussetzung sollte diskutiert werden. Das hätte man niemals zu Lasten dieser LR Wahl aussitzen bzw. auf die lange Bank schieben dürfen.
    Zur Einordnung, ich bin geboostert, ggf. würde ich mir auch die 4. holen, bei angepassten Impfstoff und Erkenntnissen. Jedoch gibt es aus meiner Sicht derzeit keinen vernünftigen Grund zum Zwang und schon gar nicht für diese Berufsgruppen. Und ja, indirekt kann man es als Berufsverbot betrachten.

  • 5
    14
    MuellerF
    10.06.2022

    @KT: Das glaube ich nicht, da sich die medizinische Versorgungslage beim Personal durch die LR-Wahlen kein Stück verändern wird.
    Jedenfalls beweist dieses vernünftige Vorgehen der Landkreise & kreisfreien Städte, dass das immer noch andauernde Gelaber von "Corona-Diktatur", "Zwangsimpfung" und "Berufsverboten" unsinnige Propaganda ist.

  • 5
    6
    KTreppil
    10.06.2022

    Man wartet vielleicht woanders die LR Wahl ab. Vor der LR Wahl am Sonntag hat die Sache einen pikanten Beigeschmack und ist ein nettes Erbe für den zukünftigen LR.
    Nach der Wahl wäre es ehrlicher und sicherer gewesen für alle Beteiligten.