Sachsen
Im Prozess zu den Angriffen marodierender Neonazis nach der „Herz statt Hetz“-Demonstration am 1. September 2018 wurden drei Verfahren jetzt gegen Auflagen eingestellt. Der Prozess gegen den Rädelsführer aus Braunschweig steht noch aus.
Jeweils 1000 Euro müssen die drei Angeklagten im aktuellen Prozess zu den Chemnitzer Ausschreitungen 2018 an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Im Gegenzug soll das Strafverfahren, das am Landgericht Chemnitz wegen des Vorwurfs schweren Landfriedensbruchs gegen die drei Mittäter lief, eingestellt werden. Am Freitag beschloss die Gerichtskammer...
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