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"Querdenken" darf doch auf Leipziger Augustusplatz
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Das OVG hat die Verlegung der Demo auf die Neue Messe gekippt. Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz vor.
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https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf
Im Bundestag wurde debattiert über "Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"
"Artikel 7: Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Mit diesem Gesetz entmachtet sich das Parlament selber. Der Regierung werden unbeschränkte/ unkontrollierte Rechte eingeräumt. So was gab es in Deutschland schon mal und es ist nicht gut ausgegangen.
Das sollten sich diejenigen, die die Querdenker und andere als Spinner und Schlimmeres verunglimpfen, mal durch den Kopf gehen lassen.
Schon lustig in diesem Staat ...
Die da oben - die können machen , was sie wollen und alles schließen , was sie wollen und begrenzen die Freiheit der Menschen nach Strich und Faden ...
Und an die Demonstrations-Freiheit kommen sie nicht ´ran , genau da , wo sich jeder durch jeden infizieren kann .
Landesregierungen sind laut IfSG - Infektionsschutzgesetz ermächtigt, Gebote und Verbote zu erlassen, die zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet sind und Behörden sind zuständig dies zu überwachen.
Wenn also reihenweise Weihnachtsmärkte abgesagt werden, um dem Infektionsschutz gerecht zu werden, warum werden dann derartige Großveranstaltungen erlaubt, wo abzusehen ist, dass hier dem Infektionsschutz definitiv nicht entsprochen wird. Was sind das für Juristen am OVG??? Warum erlässt die Landesregierung keine entsprechende Verordnung???
Das Recht der Allgemeinheit auf Unversehrtheit der eigenen Gesundheit und der Infektionsschutz wiegen hier schwerer, als das Recht auf Demonstrationsfreiheit.
Es ist auch zu bedenken, dass die Beamten der Landespolizei hier unnötig Infektionsgefahren ausgesetzt werden.
Ich würde den Entscheidern "mehr Eier" wünschen, den Infektionsschutz wirksam umzusetzen, statt wenig wirksame Alibimaßnahmen zu verordnen!!!
Wenn von Anfang an die gewählten Abgeordneten der Parlamente in Vorbereitung der Anticoronamassnahmen einbezogen worden wären, müssten Gerichte nicht Auswüchse sinnloser Massnahmen canceln und bedurfte es nicht der Zivilcourage einiger mutiger, besorgter Bürger, die in die Lücke springen, die die Parlamentarier hinterlassen haben. Die unflätige Hetze gegen diese Personen zeigt nur das auf große Primitivität herabgesunken Diskussionsniveau einiger Floristen hier in diesem Threads.
Nicht der Gesetzgeberist schuld.Einzig unverständliche Gerichtsentscheidungen machen das Treiben verrückt. Sind die Richter vielleicht selbst "Querdenker"?
Nach der Verzichtserklärung dürfen die Richter dann auch noch erklären wie 20000 Menschen unter Einhaltung der Mindestabstände auf den Augustusplatz passen sollen. Auf die Erklärung bin ich wirklich gespannt.
Wenn in Leipzig heute 20000 "Querköpfe" das Stadtzentrum entweihen dürfen, will ich ab ab wieder in ein kleines Restaurent gehen dürfen! Jeder weiß doch, dass zu solchen Veranstaltungen nur die kommen, die keine Lust auf Arbeit, aber auf Randale haben. Was wird uns vom Gesetzgeber eigentlich nich zugemutet?
Die verantwortlichen Richter des OVG und die Demoteilnehmer sollten eine Verzichtserklärung auf intensivmedizinische Behandlung unterzeichnen, falls sie die Eier dazu haben.
Verstehe wer will!!!!