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Unfassbare Tierquälerei: Vogel-Babys hinter Bauschaum eingesperrt

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Drama in Leipzig: Eine Firma verschmierte die Einfluglöcher zu Bruthöhlen in einer Hauswand in Leipzig einfach mit Bauschaum. Die meisten Vogel-Babys erstickten oder unterkühlten deshalb in diesem Gefängnis qualvoll. Das ist kein Einzelfall.

Leipzig.

Als die Leipziger Wildvogelhilfe in Leipzig-Wiederitzsch anrückte, war es für fünf Küken bereits zu spät: Den Rettern bot sich ein grausiger Anblick. Fünf der acht Jungtiere waren durch den Verschluss der Bruthöhlen mit Bauschaum bereits qualvoll erstickt oder an Unterkühlung gestorben: „Drei Überlebende waren mit dem inzwischen ausgehärteten Bauschaum verklebt und ließen sich nur mühevoll befreien“, so die Wildvogelhilfe auf Facebook. „Den kleinen Staren geht es immer noch schlecht, sie müssen in der Station mühsam aufgepäppelt werden. Die Tierquälerei wird angezeigt.“

 

Küken waren kalt

Aufmerksame Nachbarn hatten die Wildvogelhilfe über das Drama informiert, dass sich da vor ihren Augen an der Hauswand abspielte. Sie hatten beobachtet, dass Fassadenlöcher verschlossen wurden, in die zuvor Vögel eingeflogen waren. Vor Ort sahen dann die alarmierten Retter, wie Stare mit Nahrung immer wieder vergeblich mehrere verschlossene Höhlen anflogen. „Ein eindeutiger Hinweis auf Jungvögel in den Bruthöhlen“, so die Wildvogelhilfe. „Die beauftragte Baufirma und die Immobilienverwaltung behaupteten auf Nachfrage, die Öffnungen kontrolliert und keine Nester gefunden zu haben. Wie auch bei allen anderen Fällen, bei denen wir die Höhlen wieder geöffnet hatten, entdeckten wir im Anschluss Nester mit Tieren. In zwei der sechs Bruthöhlen fanden wir noch nackte, nestjunge Stare. Die Tiere waren kalt.“

Immer wieder werden Vögel eingemauert

Die Wildvogelhilfe beklagt, dass sich immer wieder Immobilienverwaltungen und Baufirmen über Natur- und Tierschutzgesetze hinwegsetzen und dabei oft nicht vor Tierquälerei zurückschrecken würden. Sie fordert deshalb, dass bei Bau- und Sanierungsarbeiten eine ökologische Baubegleitung durch Fachleute zur Pflicht wird. „Da die Höhlengänge bis zu einem Meter lang sein können, muss die Begutachtung aller Öffnungen mittels Teleskopkamera erfolgen“, so die Wildvogelhilfe. „Auf keinen Fall dürfen Höhlen in der Brutzeit verschlossen werden.“ (juerg)

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