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Urteil: Dresdner Waldschlößchenbrücke bleibt stehen

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1515 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 4
    1
    Freigeist14
    19.07.2016

    Ich besitze noch Fotos vom April 2007,als ich mit meiner Familie an besagter Elbaue spazieren ging.Da erkennt man,was durch die Waldschlößchenbrücke verloren ging.Wenn Umweltschutz und Naturerbe nur solange Bestand hat,bis "Fortschritt und Wachstum"nicht behindert werden,kann man sich Gesetze sparen.So ist auch die Natur höher zu bewerten,als ein Elsterradweg im Vogtland.Warum bauten wohl Dresdner Vorväter 140 Jahre lang keine Brücke an der breitesten Stelle der Elbaue?

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    19.07.2016

    Die an der "Volksabstimmung" Beteiligten wollten mehrheitlich die Brücke und wollen den Radweg - ob sie die Bevölkerungsmehrheit repräsentieren ist ungeklärt. Warum sollten sie die "Wünsche" nicht durch Populisten erfüllt bekommen? Aber eben nur auf Grundlage eines rechtsstaatlich fehlerfreien Verwaltungsverfahrens (im Zweifelsfall deswegen dann eben nicht), denn nur ein solches gibt - wie man nun teuer erfahren musste - in einem Rechtstaat auch Rechtssicherheit! Die Politiker werden das aber erst begreifen wenn sie für ihre Selbstherrlichkeit und Fehlentscheidungen wegen Amtsuntreue bestraft und persönlich in Schadensersatzhaftung genommen würden.

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    19.07.2016

    Genau "Bewi", dieses sollten die Damen und Herren Kommunalpolitiker in Dresden der Bevölkerung doch mal erklären. Abgesehen davon hat die sächs. Landesregierung hier auch ein gehöriges Wörtchen mitgeredet.
    Etwas Positives hat aber diese Angelegenheit hier in Dresden aber auch im Vogtlandkreis mit dem Elsterradweg, es herrscht endlich Rechtssicherheit im Umgang mit FFH-Gebieten. Ob man dies aber so wollte mag ich stark bezweifeln.

  • 3
    0
    gelöschter Nutzer
    18.07.2016

    @Tauchsieder, Ich teile Ihre Meinug vollkommen. Was ich ausdrücken wollte: Wie kann man über etwas abstimmen (lassen), wenn die Rahmenbedingungen nicht im Ansatz bekannt sind und der sächsische Steuerzahler dafür geradestehen muß, obwohl er nicht abstimmen durfte. Wenn in Hinterhupfing die 150 stimmberechtigten Bürger darüber abstimmen würden eine Kopie des Eifelturms zu errichten, würde die liebe Landesregierung in DD sich sicher keineswegs einmischen; oder?

  • 3
    1
    gelöschter Nutzer
    18.07.2016

    Genau das ist der "wunde Punkt"!
    Selbst wenn die Querung der Elbe und der Radweg notwendig sind, bleibt doch die Frage ob gerade auf diese Weise und an dieser Stelle. Genau das hätte in einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren (= mit Umweltverträglichkeitsprüfung) geprüft werden müssen.
    So wie in Dresden und im Elstertal geschehen, ist das Verwaltungspraxis nach autoritärer DDR-Art! Sind die Sachsen 1989 dafür auf die Straße gegangen?
    Unsere unabhängigen Verwaltungsgerichte sind übrigens dazu da, anachronistisch autoritäre Verwaltungen zur Rechtsstaatlichkeit zu "erziehen".
    So geht eben demokratische Gewaltenteilung!!! Das sollten auch ignorante Kommunalpolitiker einsehen, selbst wenn man sie LEIDER für die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Kostenfolgen nicht in Haftung nehmen wird.

  • 1
    4
    gelöschter Nutzer
    18.07.2016

    "...dortige Umwelt eine zu große Belastung darstellt" Ja weil für die grünen "Weltverbesserer" jeder Erdwurm wichtiger ist, als die Gesundheit der Menschen. Die Brücke dort war notwendig genauso wie der Radweg von Bad Elster nach Adorf notwendig ist!

  • 3
    1
    gelöschter Nutzer
    18.07.2016

    Hallo "Bewi", Volksentscheide heben geltendes Recht nicht auf, selbst wenn es zu einer Zustimmung von 99,9 % gekommen wäre.
    Einfach den Faden mal weiter spinnen. Was ist wenn sich später herausstellen sollte, dass der Verkehr für die dortige Umwelt eine zu große Belastung darstellt, dieser eingestellt werden muss? Schon allein die jetzigen Auflagen einer Planfeststellung mit einer tiefgründigen Artenanalyse und den Auswirkungen auf diese, wird sicherlich mindestens eine 1/2 Million ? verschlingen. Und was die Kosten betrifft, der Bau war rechtswidrig. Müssen eigentlich jetzt die illegal ausgereichten Fördermittel zurück gezahlt werden. Auf jeden Fall kommt der Steuerzahler für dieses Unvermögen der Verwaltung auf. Das wird noch eine teure Schmiere für Dresden.

  • 0
    1
    gelöschter Nutzer
    17.07.2016

    Für den Bau dieser Brücke wurde ja ein Volksentscheid in DD durchgeführt (mit 68 % Zustimmung). Hat die Stadt Dresden diese Brücke auch finanziert? Wird diese Stadt Stadt auch die Folgekosten aus ihren Mitteln bestreiten? Ich habe da so gewisse Zweifel, da auch der Großteil aller Fördermittel des Freistaates dort abfließen.

  • 2
    4
    gelöschter Nutzer
    16.07.2016

    Dass der Brückenbauau ein Rechtsbruch (durch einen vorsätzlich verfahrensfehlerhaften Verwaltungsakt!) ist steht nun unumstößlich fest. Wer haftet für die dadurch verursachten Kosten?
    Um eine teure Ergänzung des damals unzulänglichen Planfeststellungverfahrens und Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung kommt man nun nicht mehr herum.
    Die Brücke wird aber (nach Realisierung von Schutzauflagen und Ausgleichsmaßnahmen) bleiben und auch genutzt werden dürfen(Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) - mit Forderungen nach Rückbau und Nutzungseinstellung würde sich die Grüne Liga gegen eine große Bevölkerungsmehrheit ins Abseits stellen.
    Der Elstertalradweg im FFH-Gebiet ist ein Analogfall. Auch hier wird die Planfeststellungnachzuholen sein. Wenn sie - erwartungsgemäß - negativ ausfällt wäre hier schon ein Rückbau und eine alternative Trassenführung juristisch durchsetzbar. Vernünftiger und gesellschaftlich mehrheitsfähiger wäre es , ihn bestehen zu lassen und den Eingriff durch umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Wenn hier die GL auf Rückbau bestünde, würde sie auf den Widerstand der Bevölkerungsmehrheit stoßen und sich ins umweltpolitische Abseits stellen.

  • 3
    1
    gelöschter Nutzer
    16.07.2016

    Soviel wird gestrichen aber dieser Abruch des Schriftsatzes von 6:57 wird durchgestellt.?

    Es war jedenfalls ein Rechtsbruch !!!

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    16.07.2016

    Rech

  • 6
    2
    gelöschter Nutzer
    15.07.2016

    Frage mich eh wie Gebäude oder in dem Fall eine Brücke komplett gebaut wird und ganz am Ende wenn der Verkehr darüber rollt fällt manchen auf das es gar nicht so richtig genehmigt wurde.
    Wer verar... denn dann hier wen?!

  • 7
    4
    gelöschter Nutzer
    15.07.2016

    Nur das Urteil richtig lesen dann sieht man schnell das der sächs. Steuerzahler trotzdem alle Lacher auf seiner Seite hat (Spiegel-online). Teilweise rechtswidriger Bau, steht auch noch nicht fest ob sie denn auch weiterhin genutzt werden darf, Nachbesserung durch FFH-Prüfung usw., etc. . Da kommen wohl noch Kosten in Größenordnung auf den sächs. Steuerzahler zu nur weil man damals alle Hinweise ignorierte. "Hufi", die Hufeisenfledermaus von der Waldschlößchenbrücke, wird's freuen.

  • 11
    1
    gelöschter Nutzer
    15.07.2016

    In dem Land muß man mit allem rechnen.

  • 12
    2
    gelöschter Nutzer
    15.07.2016

    Das wäre ja auch die Krönung gewesen wenn entschieden wurden wäre, dass die Brücke wieder abgerissen werden muss (hat ja schließlich nur paar wenige Millionen gekostet)!

    Da hätten wir in Sachsen die Lacher auf unserer Seite gehabt im Punkt Steuerverschwendung .