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Neues Parkhaus auch zu niedrig gebaut?

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Neubau in der Fischerstraße beschert ähnliche Probleme wie "Tivoli"-Parkdeck


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22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    09.02.2012

    Der Hinweis auf die Sächsische Garagenverordnung in Bezug auf die lichte Höhe von 2,00 m im Zusammenhang mit Fahrzeugen ist falsch. Die Forderung der SächsGarVO bezieht sich auf Bereiche, die zum "Begehen" bestimmt sind, damit man sich den Kopf nicht anstoßen kann. Die Durchfahrtshöhe richtet sich nach dem Lichtraumprofil, welches nach den Nutzungsbedingungen des Betreibers festzulegen ist. Also bei ausschließlicher Nutzung durch PKW: H + Sicherheitsraum = 1,70 + 0,30 = 2,00 m,
    bei Lieferfahrzeugen: 2,40 + 0,30 = 2,70 m

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    07.02.2012

    Kennen die Verantwortlichen Freibergs und vor allem die Architekten die Geschichte mit den Schildbürgern? Die Ähnlichkeit ist traurig aber war. Es geht aber nicht nur Freiberg so, viele andere öffentliche Baumaßnahmen, vor allem im Bereich Verkehr, werden ähnlich schildbürgerhaft geplant und dann sogar noch ausgeführt.