Berlin. Am Samstag tritt die neue EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft. Dann muss der Führerschein alle 15 Jahre neu beantragt werden. Ein erneuter Sehtest ist für den Wiedererwerb aber nicht erforderlich. Dabei lässt die Sehkraft nachweislich mit den Jahren nach, ab Mitte 40 mitunter akut. Laut Schätzungen des Kuratorium Gutes Sehen (KGS) würde jeder dritte Kraftfahrer einen erneuten Führerscheinsehtest nicht bestehen. Für mehr Sicherheit auf den Straßen sollten Verkehrsteilnehmer ihre Augen daher freiwillig alle zwei Jahre überprüfen lassen.