Nach der Entscheidung des Landratsamtes zur Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl in Großschirma kann Wahlsieger Rolf Weigand (AfD), der als Einzelkandidat antrat, spätestens bis zum 12. Mai gerichtliche Schritte einleiten. Wie beurteilt ein Verwaltungsrechtsexperte die Aussichten einer Klage?