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Urteil zu Messerangriff in Aue löst Kontroverse aus

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Nach dem blutigen Streit am Heiligabend hat das Landgericht zwei der drei Angeklagten verurteilt. Das Strafmaß stößt bei einigen auf Unverständnis.


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3232 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 3
    1
    gelöschter Nutzer
    09.07.2020

    Höhere Strafe passè. Staatsanwalt legt keine Berufung ein.

    Was soll man davon denken?

  • 9
    1
    HEIMAT2021
    09.07.2020

    Bezugnehmend des Urteiles über den Messerangriff in Aue ist es schwer noch an einen Rechtsstaat zu glauben.

    Die Argumentation der Richter sowie deren zitierten Ausführungen der Gutachterin ist für mich ein Schlag ins Gesicht der deutschen Bevölkerung.

    Als wir Männer der DDR Zeit mit 18-22 Jahren in der NVA dienten hatten wir mit sensiblen Waffen zu tun und wir waren geistig auch soweit gebildet das wir wussten,was eine Fehlentscheidung bedeutet.

    Nun frage ich mich wieso bei Menschen mit Migrationshintergrund dies anders bewertet wird. Ich bin mir sicher das diese auch wissen welche Ursachen das Zustechen mit dem Messer bewirkt. Wahrscheinlich liegt auf Grund der Herkunft die Hemmschwelle niedriger. Besorgt frage ich mich wie Integration jemals stattfinden soll. Da kann man auch nichts schönreden, da hilft nur Abschiebung bei Straftätern jeglicher Art.

  • 2
    0
    Steuerzahler
    03.07.2020

    Dann habe ich Ihren Satz tatsächlich falsch ausgelegt. So ist es natürlich richtig!

  • 1
    1
    gelöschter Nutzer
    03.07.2020

    @Steuerzahler
    Dn Satz nicht Mißverstehen. Er wurde von den beiden Schöffen sozusagen überstimmt, da wie gesagt deren Stimmen das jeweils das gleiche Gewicht haben. Habe mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Und in solch einem Fall, sage mal wenn der Berufs Richter meint unschuldig, aber beide Schöffen schuldig, muss er das Urteil so weiter geben . Genauso kann es sein das ein Berufsrichter und ein Schöffe einer Meinung sind, der 2 Schöffe anderer, es wird immer das Urteil gefällt welches mind. 2 Stimmen hat. Die hat nichts mit Weisungsbefugnis zu.

  • 3
    2
    Steuerzahler
    03.07.2020

    @harzruessler1911: Kein Widerspruch zu ihrem Kommentar! Aber der Satz „In einem anderen Fall musste der Richter das Urteil so weitergeber, obwohl dieser wohl völlig anderer Meinung war.„, gibt mir arg zu denken im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Richters. Es reicht ja schon, wenn in D im Gegensatz zu vielen anderen Ländern die StA weisungsgebunden und damit politisch beeinflussbar ist!

  • 10
    3
    gelöschter Nutzer
    02.07.2020

    @Steuerzahler

    Ich kann Dir natürlich keine Zahlen auf alle Schöffenzahlen nennen. Aber von 2 Fällen weiß ich zu 100 %.
    Wobei es bei einem, den ich persönlich kenne, gar nicht ums überstimmen ging, da Schuldfrage eindeutig, aber das Strafmaß fiel in Tat höher aus, da die Diskussion beim Richter ankam und Ernst genommen wurde.
    In einem anderen Fall musste der Richter das Urteil so weitergeber, obwohl dieser wohl völlig anderer Meinung war. Das weiß ich aus erster Hand.
    Aus diesem Grund sage ich ja, man muss wirklich Interesse haben und sicher dem ein oder anderen Richter gegenüber nat. auch den Hintern in der Hose (das andere Wort schreibe ich mal nicht...)
    Aber wie gesagt, man selbst muss auch mal einstecken können, wenn man mit seiner Ansicht eben allein dasteht.

    Aber Du hast recht am Landgericht ist das sicher schwieriger für die Laienschöffen, aber trotzdem sollten auch diese immer ihre Ansicht und ihre Stimme nach bestem Gewissen abgeben und nicht danach, wie es die anderen 4 sehen, wenn man von deren Argumentation nicht überzeugt ist.

  • 12
    2
    Steuerzahler
    02.07.2020

    @harzruessler1911: Ich weiß natürlich, dass wir das nie erfahren, aber es wäre interessant, in wie viel Fällen die Schöffen die Berufsrichter überstimmt und zu einem höheren Strafmaß geführt haben. Wenn Ich einen Tip abgeben sollte, dann würde ich sagen, so gut wie gar nicht. Dem steht schon Ausbildung und auch Ansehen entgegen. Bei einem Land- oder obersten Gericht, wenn 3 Berufsrichter zwei Schöffen gegenüber stehen, dann sieht es noch anders aus. Hut ab vor jedem Schöffen, der sich den Straftätern gegenüber setzt, kann man da nur sagen!

  • 23
    4
    Progress
    02.07.2020

    Eine sehr, sehr bedenkliche Rechtsprechung im Vergleich zur Verurteilung der Umstürzler mit ob dem Luftgewehr.

  • 46
    2
    KlausBuettner
    02.07.2020

    Wer ein Messer einem Anderen in den Leib rammt, aus welchen Gründen auch immer, handelt stets mit höchsterVerletzungsabsicht und nimmt dabei den Tod des Anderen in Kauf. Das ergangene Urteil ist eine Frechheit dem Opfer gegenüber !!
    Das Gericht sollte mal darüber nachdenken, welches Zeichen es mit diesem lächerlichen Urteil in die Welt setzt !
    Nach dem Motto: Einmal zustechen darf jeder, gibt eh nur Bewährung !
    Hoffentlich wird das Urteil von der nächsten Insta nz gekippt.

  • 7
    27
    gelöschter Nutzer
    02.07.2020

    Also auch wenn ich das Urteil im Besonderen für den Jugendlichen für absolut zu Milde halte, habe ich hier den Eindruck, dass man sich hier größtenteils auf den Migrationshintergrund eingeschossen hat.

    Für Richter gilt der Grundsatz aus deren Eid:
    ""Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
    (2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden."""

    In dieser Diskussion soll ""ohne Ansehen der Person" betont werden.

    Auch ich weiß, dass dies nicht immer der Fall ist.

    @ Klappa natürlich ist eine höhere Strafe möglich, so wie man auch aus dem Fall Maurice K. aus Passau( auf den ich weiter unten hinwies ).
    Einwirken auf den Staatsanwalt sollte/kann allerdings das Opfer/Nebenkläger, bzw. er legt selbst Rechtsmittel ein. Da er die Entschuldigung annahm, kann man nicht sagen was er nun vorhat. Wird die Frist für Rechtsmitteleinlegung zeigen.
    Der Stiefvater ( auch wenn ich seinen Unmut verstehen kann) kann da keinen rechtsrelevanten Einfluss nehmen.

    Weiterhin sollte man nicht das Strafmaß von deutlich unterschiedlichen Straftaten vergleichen , bei der "Chemnitzer Revolution" ging es um Gründung einer terroristische Vereinigung und damit verbundenen Straftaten.
    Zulassen könnte man den Vergleich bei der Verurteilung der Mitläufer, da hier von keinem die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde ( ohne Ansehen der Person stelle ich mal in Frage) . Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob Vorstrafen vorhanden waren.

    Mal ein Vorschlag an Euch alle: " Bewerbt Euch doch oder lasst Euch vorschlagen im Jahr 2023 für die Schöffenperiode 2024-2028. Hier könnte Ihr Euch für Jugend-, Amts- oder Landgericht eintragen bzw. vorschlagen lassen.
    Jeder Schöffe der auch wirklich Interesse hat kann auch auf das Strafmaß usw. Einfluß nehmen. Man muss aber auch damit leben können, überstimmt zu werden., da jede Stimme die der Schöffen und die des Richters gleichwertig ist. Der Richter ist nat. genauso gefordert, indem er die Schöffen auch gleichwertig behandelt im Besonderen bei der Diskussion.

    Öffentliche Verhandlungen, besonders die des öffentlichen Interesses, sollten meiner Meinung nach auch in der Öffentlichkeit besser angekündigt werden, bzw. überhaupt, Termine und der Sachverhalt dazu. Dies kenne ich aus kleineren Lokalbereichen leider nicht, so dass sich auch mir der Eindruck aufdrückt, dass man es eigentlich gar nicht will, dass die Öffentlichkeit zuviel mitbekommt.

    Da könnte doch mal unsere Presse ob nun FP oder eine andere regionale Zeitungen ansetzen.

  • 22
    4
    Steuerzahler
    02.07.2020

    Kirsten Heisig würde heute mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als ausländerfeindlich, rassistisch und neurechts abgestempelt, nur um eine tatsächliche Auseinandersetzung mit ihren Erfahrungen zu verhindern. Derweil waren es die Probleme von heute, die sie damals aufzeigte und die bei allen politischen Entscheidungen ignoriert wurden.

  • 33
    3
    Bader
    02.07.2020

    Durch dieses Urteil wird das Vertrauen in den Rechtstaat weiter geschädigt. Man muss sich nicht wundern...falsches Signal an Täter und auch an die Gesellschaft....Schade, Chance vertan

  • 35
    5
    1371270
    02.07.2020

    Vergleichen wir das Urteil mal mit dem der sog. "Chemnitzer Revolutionäre".
    Ich kann mich erinnern, dass da mehrjährige Gefängnisstrafen verhängt wurden. Für welche Taten?

  • 24
    2
    gelöschter Nutzer
    02.07.2020

    Habe mich kundig gemacht.

    Sollte der Staatsanwalt bei einer zugelassenen Berufung bzw. Revision diese einlegen, wäre eine höhere Strafe möglich.

  • 29
    3
    NeuErzgebirger
    02.07.2020

    @mops106:
    Ich kann mich daran erinnern, wieviel Hoffnung damals in diese Richterin gesteckt wurde. Leider hatte auch sie keine Chance und man hat gesehen, wohin es leider führte.

  • 32
    3
    mops0106
    02.07.2020

    Die Thematik des Jugendstrafrechts und vor allem den (falschen/ zu laschen) Umgang damit hat die Jugendrichterin Kirsten Heisig schon vor vielen Jahren thematisiert. Sie hatte viel Erfahrung vor allem im Umgang mit migrantischen Straftätern und Tätern aus Familien mit Migrationshintergrund.

  • 36
    7
    Malleo
    02.07.2020

    Der Meinungskorridor ist sehr eng bei diesem Thema.
    Deshalb nur die Feststellung.
    Das Gericht hat bei der Urteilsfindung kulturelle Rabatte berücksichtigt!

  • 57
    5
    Steuerzahler
    02.07.2020

    Das Urteil zeigt deutlich den Weg der Justiz bei Urteilen, die Straftaten zum Nachteil der Persönlichkeit betreffen und vor allem Urteile bei jugendlichen Straftätern. Wenn ich mit einen Messer in Richtung Oberkörper steche, wo seit Meschengedenken lebenswichtige Organe beheimatet sind, dann weiß ich auch als Jugendlicher, egal aus welcher Region dieser Erde ich komme, dass das lebensgefährlich ist. Es liegt also mindestens bedingter Vorsatz für ein Tötungsdelikt vor. Das Signal, welches hier wieder ausgesandt wird, ist sowohl für Jugendliche als auch für Menschen, die gedanklich noch nicht in diesem Land angekommen sind, genau das Falsche und um Grunde genommen eine Missachtung des Lebens und der Persönlichkeit des Opfers. Genau damit wird dafür gesorgt, dass die Kreise Zulauf bekommen, die eigentlich keiner haben will. Die Frage steht im Hintergrund, ging politische Räson den Strafzumessungskriterien voran? Und 300 EUR? Das ist nichts anderes als eine Beleidigung des Opfers!

  • 30
    5
    gelöschter Nutzer
    02.07.2020

    Selbst Berufung bzw. Revision würden kein Änderung des Urteils bewirken, leider.

    Ein Rechtsverständnis von Berufsjuristen, das hier auf den Kopf gestellt scheint.

  • 53
    3
    gelöschter Nutzer
    02.07.2020

    Es mag traditionell in manchen Ländern üblich sein, dass Männer, zum Beweis ihrer Männlichkeit, ein Messer dabei haben.
    Doch da sind wir bei dem Thema: Integrationswille der Schutzsuchenden!

    Davon abgesehen sticht ein Mensch auf einen anderen ein, der nur durch eine Not-OP gerettet werden kann. Hallo? Und so etwas wird zur Bewährung ausgesetzt?
    Hat der Beschuldigte sich dann jetzt bei den Nothelfen zu bedanken, dass kein Totschlag verhandelt wurde?

    Wer da hofft, dass sich Rechtsfrieden einstellt, wenn solche Urteile gesprochen werden, der hat viel Optimismus.

  • 42
    6
    NeuErzgebirger
    02.07.2020

    Ich kann und will es nicht glauben, dass es bei diesem Sachverhalt rote Daumen gibt.....

  • 61
    3
    KTreppil
    01.07.2020

    Man lese den Artikel "Landgericht schickt Drogenhändler ins Gefängnis ", ebenfalls Regionalausgabe Erzgebirge und vergleiche das Strafmaß (3 Jahre 9 Monate) mit diesem! In einem der beiden Verhandlungen fiel eine Strafe eindeutig zu gering aus.
    Es geht nicht um bessere oder schlechtere Straftaten, sondern um Verhältnismäßigkeit vor allem wenn es um (zumindest) um das Delikt Körperverletzung geht. Die sehe ich hier nicht.
    Wenn selbst kirchliche Vertreter, die zu Vergebung schneller bereit sind, die Urteilsverkündung kritisieren, dann scheint einiges im Argen.
    300 Euro Wiedergutmachung für eine Not OP an Heiligabend, ein deutliches Zeichen...
    Für diese ganze Sache fehlen eigentlich die Worte und ich bin gespannt, ob jemand dafür passende Worte findet.

  • 54
    6
    gelöschter Nutzer
    01.07.2020

    Da wird die Partyszene klatschen^^

  • 82
    9
    CPärchen
    01.07.2020

    Bei einem so laschen Urteil wüsste ich nicht, ob ich wirklich die Justiz mit einer Bewertung beauftragen sollte, sollte Jemand aus meinem Umfeld sowas passieren.

    Tut mir Leid, aber mir fehlt hier jegliches Verständnis. Ein halbes Jahr U-Haft für den Vater und 80Stunden für den Sohn, würde bei mir keinen Rechtsfrieden bringen. Auch die Erklärungen dazu überzeugen mich nicht.

  • 79
    6
    fp112
    01.07.2020

    Messer dabei, Stich in Milz und Lunge, keine Absicht...hääää? Wie jetzt?

  • 92
    3
    nevidimka
    01.07.2020

    Ein 17jähriger sollte eigentlich wissen, dass der Stich eines Messers in den Oberkörper zum Tode führen kann. Auch wenn der Tod vllt. nicht das unmittelbare Ziel der Handlung war, so wurde der Tod des Opfer doch sicherlich billigend in Kauf genommen. Dies wäre ein bedingter Tötungsvorsatz und die Tat als versuchter Totschlag zu werten. Welche Umstände sprachen dafür, dass der Täter nicht die Einsicht gehabt haben soll, dass sein Handeln unmittelbar lebensgefährlich war?

  • 79
    6
    mops0106
    01.07.2020

    @franzudo:
    Geht es ja auch: Wer rechtskräftig zu 3 Jahren (in besonderem Fall 1 Jahr) verurteilt ist, hat kein Anrecht auf Anerkennung Asyl/ Flüchtling oder subsidären Schutz....

    Ich bin auch für härtere Strafen (mit Ausweisung), die im Herkunftsland abgesessen werden. Das ist möglich, wird leider fast nie angewandt.

  • 15
    46
    gelöschter Nutzer
    01.07.2020

    @mops

    Pauschalisieren würde ich das nicht.
    Wir haben zwar ein Waffengesetz, dieses verbietet Messer z. B. ab einer bestimmten Klingenlänge sowie bestimmte Arten. Aber eben nicht alle Messer.

    Wir selbst haben in allen Fahrzeugen ein Walther Rettungsmesser, welches wir auch auf Wanderungen (aber nicht um jemandem zu schaden) mitnehmem und bei unserem erw. Kind, bei der freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz kommt.

    Dem Vater müsste man das Wissen beweisen, was hier sicher nicht möglich war, denke es gab keine Zeugen, welche gesehen haben, dass der Junge es im Beisein und noch dazu, dass dieser es auch sehen musste, eingesteckt hat.

    Ausschöpfung des Strafmaßes, dürften wir ziemlich eine Linie haben.

    @Franzudo, über Abschiebung, Sozialleistungen usw. entscheidet aber kein Strafgericht.

    Ob diesess Urteil unbedingt etwas mit dem Migrationshintergrund zu tun hat, zweifle ich mal an.

    Schaut Euch mal den Fall Maurice K. aus Passau an und die Urteile. Täter waren 5 Deutsche und ein Pole zwischen 15 und 25.
    Aktuell. Ein Urteil (jetzt 16 Jahre) wurde durch den BGH vor kurzem aufgehoben und wird neu verhandelt, zu erwarten ein höheres Strafmaß.

  • 96
    14
    gelöschter Nutzer
    01.07.2020

    Hier kann es doch nicht um Bewährung gehen? Hier muss es doch um Ausweisung, um die Aberkennung des Aufenthaltsrechtes und um das streichen der Sozialhilfe gehen?

  • 89
    12
    mops0106
    01.07.2020

    Wer ein Messer mit sich führt, will es auch einsetzen, wenn er es für "erforderlich" hält und damit dann verletzen/ töten.
    Dieses Urteil zeigt meiner Meinung nach wiedermal, dass bei Jugendstrafen das Strafmaß nicht genügend ausgeschöpft wird. Und bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund wird meist noch lascher bestraft. Dass der Vater nicht gewusst hat, dass sein Sohn ein Messer bei sich hat...

  • 45
    22
    gelöschter Nutzer
    01.07.2020

    Leider kennt man ja die komplette Urteilsbegründung, sowie den Verhandlungsverlauf nicht.

    Meine Meinung zum Jugendlichen Haupttäter:
    Bewährung ja, aber mit einem höheren Strafmaß von gut 2 Jahren, denn so kann sich der Verurteilte in Tat solang die Bewährungszeit läuft, wirklich nichts mehr im strafrechtlichen Sinn leisten. Dann gibt's keine Bewährung mehr.

    Warum ich dies so sehe:
    Ich will mal glauben, dass er den Helfer nich wirklich umbringen wollte, aber wer ein Messer mit sich führt, um sich gegenenfalls bei solchen Auseinandersetzungen damit zu verteidigen, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass daraus der Tod eines Menschen folgen kann. Genauso wie jemand der einen am Boden liegenden mit Füßen an den Kopf tritt.

  • 108
    8
    maxel
    01.07.2020

    Wenn jemand mit einem Messer bei einer Weihnachtsfeier auftaucht dann ist der Vorsatz erfüllt. Das Urteil ist nicht nachvollziehbar. Spielt gewissen Leuten auf jeden Fall in die Karten. Allso nicht wundern!