Fünf statt sechs Tage pro Woche müssen DDR-Bürger von nun an arbeiten - aber auch an fünf bisherigen Feiertagen.
28. August 1967: Für die mehr als sieben Millionen Werktätige in der DDR beginnt die durchgängige Fünf-Tage-Woche. "Unser Arbeiter- und Bauern-Staat gibt damit auf deutschem Boden ein sehr aussagekräftiges Beispiel von der Leistungsfähigkeit der sozialistischen Gesellschaftsordnung", heißt es an diesem Tag auf der Titelseite der "Freien Presse".
Die neue Arbeitszeit orientiert sich an westlichen Vorbildern. In der Sowjetunion und den anderen Ostblockstaaten ist noch die Sechs-Tage-Woche Standard. Dafür gibt es sogar Lob vom "Spiegel": "Formal geht diese neue Arbeitszeitregelung sogar über den sozialen Fortschritt westlicher Länder hinaus. In der Bundesrepublik beruht die Fünf-Tage-Woche (bei durchschnittlicher Arbeitszeit von 41,62 Wochenstunden) auf freier - und darum theoretisch revidierbarer - Vereinbarung zwischen Unternehmern und Gewerkschaften", heißt es in einem Text. Dafür fielen der Regelung fünf Feiertage zum Opfer. Am "Tag der Befreiung" (8. Mai), Ostermontag, Himmelfahrt, Fronleichnam, Reformationstag und Bußtag musste fortan gearbeitet werden. (cw)
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