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21-jähriger Chemnitzer nach Beleidigung von Polizisten festgenommen

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11 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    15.10.2014

    Es gibt keinen Straftatbestand "Beamtenbeleidigung". Beamte sind keine besonderen Menschen, sondern genießen den gleichen Schutz - z. B. vor Beleidigungen -wie jeder andere auch.