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Nach Chemnitzer Messerattacke: Ein Tatverdächtiger kommt frei

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Eine gefundene Tatwaffe konnte dem Iraker nicht zugeordnet werden. Sein Verteidiger erhebt Vorwürfe gegen die Justiz.


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1515 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 13
    7
    gelöschter Nutzer
    18.09.2018

    Es ist schon mal ein gutes Zeichen, dass die Anheizer hier weder in den Kommentaren noch in den Bewertungen ihr Ziel erreichen und die Vernunft und Sachlichkeit doch dominiert.

  • 18
    9
    Hankman
    18.09.2018

    @ArndtBremen: Ich kann mir schon vorstellen, dass sich manche ärgern, wenn hier überwiegend sachlich diskutiert wird. (Danke an die Kommentatoren hier!!) Wie Leute, die sachlich debattieren und versuchen, Sachzusammenhänge für sich und andere zu (er-)klären, die Gesellschaft spalten sollen, erschließt sich mir nicht. Sollen alle einträchtig "Hängt ihn auf!" brüllen? Das denken Sie doch nicht ernsthaft. Ja, auch ich wünsche mir, dass der Tod dieses jungen Mannes so schnell wie möglich aufgeklärt wird und die Schuldigen eine harte Strafe erhalten. Das braucht aber halt seine Zeit, weil es nur mit rechtsstaatlichen Mitteln geht. Manchmal ist das schwer auszuhalten, ja, ich weiß das sehr gut. Ich sehe aber keine akzeptable Alternative.

  • 20
    12
    Freigeist14
    18.09.2018

    Arndt Bremen@ na das ist wohl der Wunsch der Vater des Gedanken . Wer hier Öl ins Feuer gießt ,ist offensichtlich.

  • 15
    20
    gelöschter Nutzer
    18.09.2018

    Treffen der Möchtegernjuristen. Solche Leute tragen die Hauptschuld an der Spaltung der Gesellschaft.

  • 16
    12
    gelöschter Nutzer
    18.09.2018

    @Niemand: Soweit bekannt, wurde auch seine Adresse veröffentlicht. Und er wohnte dort wohl nicht allein. Was meinen Sie, was geschieht, wenn die selbsternannten Verteidiger des christlichen Abendlandes dort aufschlagen? Die klopfen wohl eher nicht an die Tür und fragen, ob Yousif mal bitte rauskommen möchte.

  • 19
    10
    DTRFC2005
    18.09.2018

    @ArndtBremen: Wer gießt den hier Feuer ins Öl? Wäre Ihnen eine Justiz wie z.B in der Türkei lieber ? Oder doch eher wie in den USA? Wer Unschuldig ist gehört nicht in U - Haft o.ä. Unterlassene Hilfeleistung, wenn dem so wäre ? Gehört geahndet, aber auch nicht in U-Haft. Da könnte man ja jeden, der seine Kamera bei Unfällen zückt wegsperren. Da müsste man aber noch jede Menge Gefängnisse bauen.Bliebe noch die gefälschten Ausweisdokumente. Das ist aber ein andere Fall und wird vermutlich von der Justiz auch sicher weiterverfolgt. Man kann ja bei Facebook mitlesen ohne dort angemeldet zu sein. Ich hätte da einen Tipp an Polizeibeamte, die gerade etwas Zeit haben. Mittlerweile sind dort Kommentare zu lesen, die dem Inhalt zum Aufruf von Selbstjustiz inne haben.

  • 21
    12
    Niemand
    18.09.2018

    @Blackadder: der "Klarname" im Haftbefehl ist offensichtlich eine der Scheinidentitäten, die der Betroffene verwendet hat. Was sollte daran schützenswert sein?

  • 24
    6
    vomdorf
    18.09.2018

    Er hat also die Tat, den Mord, nicht begangen, aber wohl auch keine Erste Hilfe geleistet. Also müsste man ihn wenigstens wegen unterlassener Hilfeleistung drankriegen können.

  • 22
    5
    gelöschter Nutzer
    18.09.2018

    Dann hoffen wir dochmal, dass die ja so gut geölte Maschinerie des Rechtsstaates einen Täter wirklich ermitteln wird und auch darf.

  • 24
    3
    SimpleMan
    18.09.2018

    @ArndtBremen Ich würde gern den Täter bestraft sehen und nicht eine Person, die nichts mit der Tat zu tun hat. Deswegen ist die Entscheidung der Justiz richtig und hat überhaupt nichts mit einer Provokation zu tun. Oder wollen Sie das der Täter straffrei davon kommt, weil ein Unschuldiger dafür verhaftet wurde?

  • 24
    15
    gelöschter Nutzer
    18.09.2018

    @ ArndtBremen : Ich weiß wirklich nicht,was Sie mit dem Wort Bürgerkrieg wollen? Ich verstehe auch nicht, warum immer gerade diejenigen, die sich für die größten Patrioten halten, diesem Land, dem es wirklich vergleichsweise gut geht, seit Jahren einen Bürgerkrieg wünschen.

  • 23
    4
    gelöschter Nutzer
    18.09.2018

    @ArndtBremen: ich möchte auf Ihren Kommentar antworten. Meinen Kommentar hatte ich schon unter einem anderen Freie-Presse-Beitrag gepostet, er passt aber hier genauso gut:
    Ein Schnellverfahren bei einem so schwerwiegenden Delikt wie Totschlag oder Mord ist in einem Rechtsstaat nicht möglich. Glücklicherweise. Ich kann mir zwar vorstellen, dass es recht viele gern sähen, wenn der Täter (der im Übrigen noch nicht zweifelsfrei ermittelt ist) am nächsten Baum aufgeknüpft würde oder ähnliches. Das wäre Lynchjustiz.
    Auch im Tatort und etlichen Krimiserien wird aus dramaturgischen Gründen die Überführung des Täters recht zügig und mühelos herbeigeführt.
    Leider ist im wahren Leben kriminalistische Arbeit mühevolle Kleinarbeit, denn es muss zweifelsfrei bewiesen werden, dass genau dieser Mensch diese Tat begangen hat. Allein auf Grund einer Vermutung, oder weil ein abgelehnter Asylbewerber so gut ins Täterbild der empörten Bürger passen würde, wird in Deutschland nicht Recht gesprochen.
    Das Entsetzen über den gewaltsamen Tod eines Menschen ist richtig. In der Bearbeitung des Falles haben Gefühle aber keinen Platz. Dort zählen beweisbare Fakten.

  • 15
    23
    gelöschter Nutzer
    18.09.2018

    @Hankman: Zustimmung. Was mich wundert ist aber, dass trotz des veröffentlichten Haftbefehls, der wohl Klarnamen und Adresse enthielt, kein Personenschutz für nötig erachtet wird. Nicht dass da noch eine Bürgerwehr aktiv wird.

  • 15
    25
    gelöschter Nutzer
    18.09.2018

    Formaljuristisch mag das ok sein. Im Gegensatz zu einem anderen Kommentator bin ich kein Jurist. Moralisch ist das in dieser Situation absolut verwerflich. Öl ins Feuer, willkommen im Bürgerkrieg.

  • 27
    5
    Hankman
    18.09.2018

    Das hat sich nach dem, was ich in den letzten Tagen über den Fall gelesen habe, schon abgezeichnet. So ist das eben im Rechtsstaat: Wenn es keinen hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich einer schweren Straftat gibt, ist kein Haftbefehl (mehr) gerechtfertigt. Es muss objektive Spuren geben, Zeugenaussagen usw. Der Verdächtige ist ja trotzdem nicht aus dem Schneider, denn er war ja mutmaßlich an der Auseinandersetzung in irgendeiner Weise beteiligt. Wie und wie das strafrechtlich zu bewerten ist, das müssen nun die weiteren Ermittlungen zeigen.

    Ich verstehe zwar, dass die Anwälte nun Staatsanwaltschaft und Gericht dafür kritisieren, dass es überhaupt einen Haftbefehl gegen den Mann gab. Aber ich finde, die Justiz hat damit nachvollziehbar und maßvoll gehandelt. Es geht um ein Tötungsdelikt, der Verdächtige (der immer noch ein Verdächtiger bleibt) ist Flüchtling (=mögliche Fluchtgefahr), seine Identität ist wohl noch nicht zweifelsfrei geklärt (=dito). Ich würde da bei der Kritik also den Ball erst mal flach halten. Es gibt ja Haftprüfungstermine, bei denen man die Haftgründe hinterfragen kann. Und das ist heute passiert.