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Nach Messerstecherei: fünfeinhalb Jahre Haft

Das Landgericht Zwickau hat gestern einen 55 Jahren alten Mann zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Richter Klaus Hartmann sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am Morgen des 14. Mai einen 28-Jährigen mit einem einzelnen Messerstich ins Herz so schwer verletzt hatte, dass dieser eine Stunde später starb. Die beiden Männer waren Bewohner eines Wohnhauses für sozial schwache Menschen. Seit Jahren gab es zwischen ihnen immer wieder Streit und Rempeleien - immer angezettelt vom späteren Opfer. Eines Morgens eskalierte dieser Streit. Der Richter sprach davon, dass ein Tropfen das Fass zum Überlaufen gebracht hatte. Allerdings sei die Tat weder im Affekt geschehen, noch habe es sich im Notwehr gehandelt, wie der Angeklagte gesagt hatte. Verurteilt wurde er wegen Totschlags im minderschweren Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sth)

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