Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen

Klage gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz - AfD droht in Münster mit Mammut-Prozess

Schon gehört?
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Artikel anhören:

Die Anwälte der AfD wollen angeblich mehr als 100 Zeugen vorladen. Kritiker sprechen von Prozessverschleppung. Die AfD-Vertreter weisen das von sich. Warum es der Partei aber doch in die Karten spielen könnte, wenn bis zum Urteil noch Monate vergehen.

Münster/Chemnitz.

Das Verfahren um die Einstufung der AfD als Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes könnte sich zum Mega-Prozess auswachsen. Das kündigen jedenfalls die Anwälte der AfD-Seite um Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcker an. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster klagen AfD und deren Jugendorganisation Junge Alternative gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Das hatte die Einstufung als zulässig angesehen.

Die mündliche Verhandlung, nun in Münster, hat am Dienstag begonnen und ist eigentlich bis Mittwoch terminiert. Im Anschluss stand das Urteil in Aussicht. Die AfD-Seite sorgt seit Beginn mit ständigen Anträgen zur angeblichen Befangenheit der Richter, zu gewünschten Vertagungen der Verhandlung, zum zeitweisen Ausschluss der Öffentlichkeit sowie zu Zeugen, die das Gericht hören soll, für Verzögerungen.

Nun stellten die AfD-Anwälte um Conrad in Aussicht, die Vernehmung von mehr als hundert Zeugen zu beantragen und jeden Beleg, den die Verfassungsschützer für die Einstufung der Partei, der Jugendorganisation und des mittlerweile aufgelösten sogenannten Flügels zusammengetragen haben, einzeln vom Gericht prüfen zu lassen. Es geht dabei um mehrere hundert Aktenordner. Deren Inhalt hat der Senat bereits vor der Verhandlung geprüft, beide Seiten dazu Schriftsätze ausgetauscht. Die Anwälte stellten jedoch die Behauptung in den Raum, die ehrenamtlichen Mitglieder des Senats könnten sich nicht im gleichen Maße mit den Akten befasst haben wie die hauptamtlichen Richter. Viele Beobachter sprechen von Prozessverschleppung. Das weist die AfD-Seite zurück. Ihr gehe es darum, dass sich Fehler aus dem ersten Prozess nicht wiederholten. Gleichzeitig spricht Anwalt Conrad aber von Wochen bis Monaten, die man womöglich noch zusammensitzen müsse.

Unter anderem wollen die AfD-Anwälte den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, persönlich in den Zeugenstand zitieren. Haldenwang hat in der Vergangenheit wiederholt vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der AfD gewarnt.

Allerdings berichteten Medien zuletzt, der Verfassungsschutz könnte die AfD bald auch bundesweit als erwiesen rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich einstufen, wolle aber noch das Urteil aus Münster abwarten. Sollte das zutreffen, könnte ein anhaltender Prozess in Münster auch die Hochstufung verzögern. Europa- und Kommunalwahlen sind für 9. Juni angesetzt, sollen also in weniger als drei Monaten stattfinden.

Die meisten der Anträge der AfD hat der mit dem Fall befasste fünfte Senat bislang verworfen. Bei anderen stehen die Entscheidungen aus. Bislang hat das Gremium nicht zu erkennen gegeben, wie es mit den Beweisanträgen umzugehen gedenkt. Allerdings könnte sich allein das Verlesen der Anträge über Stunden hinziehen. Bislang lehnen es die Anwälte ab, aus Gründen der Beschleunigung ihre Anträge auch schriftlich einzureichen. Das sei nicht möglich, da die Schriftstücke mit internen Vermerken versehen seien.

Schließlich stellte die AfD-Seite am Mittwochnachmittag - nachdem sie eine neuerliche halbstündige Unterbrechung der Sitzung erreichte - einen weiteren Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Gerald Buck. Zuvor hatte Buck wortgleiche Beweisanträge der AfD zurückgestellt. Das sei willkürlich, so AfD-Anwalt Michael Fengler. Der Antrag bedeutete eine neuerliche Unterbrechung der mündlichen Verhandlung. Laut einer Sprecherin stünden jedoch Ersatzrichter bereit, um umgehend über den Antrag zu entscheiden. Auch dieser Antrag wurde schließlich abgelehnt. (fhob)

Icon zum AppStore
Sie lesen gerade auf die zweitbeste Art!
  • Mehr Lesekomfort auch für unterwegs
  • E-Paper und News in einer App
  • Push-Nachrichten über den Tag hinweg
Nein Danke. Weiter in dieser Ansicht.

Das könnte Sie auch interessieren