44 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 4
    7
    Malleo
    23.04.2021

    Pkt.5
    Lengsfeld und deren Einordnung….“gehört zu den Aufgaben des Journalismus“.
    Allumfassend, ein hoher Anspruch aber wird man dem gerecht?
    Kommen, wie Lengsfeld DDR Bürgerrechtler, die sich nicht auf der politisch – korrekten Einheitslinie bewegen, überhaupt mit ihrer Agenda und die Sicht auf dieses Land in den Medien vor?
    Wohl kaum, denn inzwischen ist die Angst vor „anderen“ Gedanken so groß, dass der Zwischenschritt des Nachdenkens zugunsten der automatischen Zurückweisung oder pauschaler Einordnung „weit rechts“ entfällt.
    Wenn nicht die Medien, dann machen es wohlfeile Bürgerrechtler wie Schulz, der Lengsfeld und Barbe als „Irrlichter“ bezeichnet oder besser denunziert.
    So ist das noch immer mit Andersdenkenden.
    Warum verlassen Heitmann und nun auch Diestel die CDU? Auch rechts?
    B. Bohley: „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat“

  • 10
    5
    brandus
    22.04.2021

    Ein sehr guter Artikel, vielen Dank dafür. Die Argumente Frau Lengsfeld so journalistisvh zu verorten, wie geschehen, ist transparent und nachvollziehbar. Wenn gleich man bei politischen Einordnungen immer auch den eigenen Standort bedenken muss. Die 'Werte-Union' halte ich, wie Frau Lengsfeld recht weit rechts von mir. Sehr weit, unweit der AfD.

  • 13
    16
    chemnitzmischa
    22.04.2021

    Frau Lengsfeld ist nach wie vor Mitglied der CDU. In der "journalistischen Beurteilung" aufgrund der "Ähnlichkeiten" ihrer Äußerungen ihre Affinität zur AfD zu schlussfolgern, empfinde ich keinesfalls als Einordnung von Äußerungen und Geschehnissen in einen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang, sondern als belegfreie Harabsetzung außerhalb der Aufgaben des Journalismus.

    Richtig st, dass Lengsfeld mit ihren Auffassungen einem konservativliberalem Spekturm zuneigt, wie es z.B. in der Werteunion vertreten wird. Radikalismus ("rechtsaußen") ist nicht belegbar (wenn auch teilweise behauptet) . Lengsfelds Inerpretation des WHO-Hinweises zum PCR-Test ist in seiner Absolutheit disputabel, richtig ist aber, dass die WHO den PCR als Mittel zur Diagnose, einen positiven PCR ohne weitere Diagnostik aber ausdrücklich nicht als ausreichenden Nachweis eines "betätigten Falles" ("condirmed case") ansieht.

  • 31
    10
    jeverfanchemnitz
    22.04.2021

    Super Artikel und Paradebeispiel sowie Lehrvorführung für guten, unvoreingenommenen und sauber recherchierten Journalismus. Verlinkung on top. Ob das vom Briefeschreiber respektiert und geachtet wird, wage ich zu bezweifeln. Da ist der Erkenntnisgewinn eher nicht auf sauberen Journalismus zurückzuführen.