Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Gericht lehnt Eilanträge gegen Testpflicht an sächsischen Schulen ab
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Registrieren und testen.
Die Diskussion wurde geschlossen.
@AusdemOsten: Die Schulpflicht gilt in Sachsen nach wie vor. Deshalb fände ich es auch richtig, dass die Eltern, deren Kinder nicht die Schule besuchen dürfen, weil die Eltern ihnen einen simplen Schnelltest verbieten, ein Strafgeld bezahlen müssten wegen Schulschwänzens. Damit sie merken, was sie den Kindern antun.
Es hätte sich vor einem Jahr kaum einer vorstellen können, dass die Schulpflicht plötzlich nicht mehr gilt. Wie wurde das bei Nichterfüllung noch mit Ordnungsgeld bestraft....
Vielleicht sollten diese super Eltern mal überlegen, was denn die Alternative zu Tests ist und ob das für die Kinder besser wäre? Bzw. mal fragen, was die Kinder davon halten oder lieber machen wollen...
Richtig diese Entscheidung. Der Vorwurf der "Körperverletzung", der mittlerweile laut wird, ist m.E. völlig überzogen.