Sachsen
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Diese Corona-Regeln gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge unter 50 lag.
Abstand, Masken, Testpflicht: Grundsätzlich gelten Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht in hier aufgeführten geschlossenen Räumen (Extra-Regeln u. a. für Schulen und Kitas). Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum auch unter freiem Himmel. Kinder bis 6 Jahre (auf Spielplätzen bis...
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