Sachsen
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Innerhalb von 20 Jahren hat sich die Anzahl betroffener Arbeitnehmer um ein Drittel erhöht. Doch nicht immer haben die nötigen Ausnahmeregelungen vor Gericht bestand.
Dass Sonn- und Feiertage der "Arbeitsruhe" und "seelischen Erhebung" vorbehalten sind, garantiert das Grundgesetz. Dennoch gehört das Arbeiten an diesen Tagen für immer mehr Sachsen zum Alltag. Innerhalb von 20 Jahren stieg ihre Anzahl um 133.000 auf zuletzt 453.000 Arbeitnehmer. Das geht aus Angaben des Statistischen Landesamtes auf Anfrage...
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